Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier findest du die Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

studierendenWERK BERLIN, Anstalt des öffentlichen Rechts

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt
www.stw.berlin  

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und am 15.12.2025 zuletzt überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Die Überprüfung erfolgte zuletzt anhand einer BITV-Selbstbewertung. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nicht vollständig barrierefrei.
Die Anforderungen der BITV 2.0 werden nur an einigen Stellen nicht vollumfänglich erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Einige PDFs, vor allem Grundrisse, sind nicht barrierefrei. 
Die Anwendung "Wohnheimportal" ist nicht barrierefrei und wird vom Anbieter nicht überarbeitet. Ein Anbieterwechsel ist in Vorbereitung und wird bis voraussichlich 2029 umgesetzt sein.
Alternativ werden Wohnheimbewerbungen auch per Mail als gleichwertig berücksichtigt. 
Die Anwendung "Rexx-Bewerberportal" ist nicht barrierefrei und wird vom Anbieter nicht überarbeitet. Ein Anbieterwechsel stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. 
Alternativ werden Bewerbungen auch per Mail als gleichwertig berücksichtigt.  

Angebote in leichter Sprache und Gebärdensprache

Wesentliche Inhalte der Website liegen in leichter Sprache und Gebärdensprache vor. 

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Name: Jana Judisch
E-Mail: presse@stw.berlin
Telefon: (030) 93939-70

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass dieser Webauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist und Ihre Anfrage an uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren beantragen.

Die Landesbeauftragte prüft im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens, ob die Anforderungen der Barrierefreiheit eingehalten werden, und wirkt auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten hin. Das Verfahren ist kostenfrei.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren sowie das entsprechende Kontaktformular finden Sie auf der Website der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit