Wenn deine laufende BAföG-Förderung am 30.09. endet, empfehlen wir bereits jetzt den Folgeantrag zu stellen!
Damit vermeidest du Unterbrechungen in der Auszahlung.
07. Einkommensaktualisierung
Änderungen im Blick behalten
Haben sich die aktuellen Einkommensverhältnisse des*der Einkommensbeziehers*in verschlechtert, so kann dies auf Antrag berücksichtigt werden. Zum Beispiel würden dann die Einkommensverhältnisse des Jahres 2025 und 2026 statt 2023 für die Berechnung des Bewilligungszeitraums Wintersemester 2025/26 herangezogen werden.
Den Antrag stellst du bitte mit dem Formblatt 7. Das zukünftige Eltern-Einkommen muss geschätzt werden. Je genauer die Schätzung erfolgt, desto eher vermeidest du eine eventuelle Rückforderung, die sich bei der späteren Endberechnung mit den tatsächlichen Einkommenshöhen aus den Steuerbescheiden ergeben. Dieses Risiko musst du mit deinen*m Eltern/-teil einkalkulieren.
Voraussetzung ist, dass sich bei einer entsprechenden Vergleichsberechnung dein monatlicher Förderungsbetrag um mindestens 10 Euro erhöht.