08. Eigenverdienst

Dein Einkommen als Arbeitnehmer*in (Minijob, studentische Aushilfskraft) in Höhe von bis zu 520 Euro brutto bleibt monatlich anrechnungsfrei.

Hast du z. B. in der Zeit von 10/2023 - 09/2024 insgesamt nicht mehr als 6.251,02 Euro brutto verdient, wird die Förderung nicht gekürzt.
Hast du mehr verdient, wird der übersteigende Betrag zu rund 78 % angerechnet und von der Förderung abgezogen.

Anders verhält es sich mit Einkommen, welche du aus dem Ausbildungsverhältnis erzielst (z. B. Praktikantenvergütung/Duale Ausbildung). In diesem Fall hat das Gesetz keinen Freibetrag vorgesehen.
Dein Verdienst wird in voller Höhe (abzüglich der Werbungskosten in Höhe von 100 Euro pro Monat und einer Sozialpauschale von 21,6 % auf das BAföG angerechnet.
Hast du mehr verdient, wird der übersteigende Betrag zu 78,4 % von der Förderung abgezogen.

Arbeitest du selbständig als Freelancer z. B. mit einem Honorarvertrag, ist der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) in Höhe von monatlich 420,92 Euro anrechnungsfrei.
Hast du mehr verdient, wird der übersteigende Betrag zu 78,4% angerechnet.

Dein Einkommen wird immer für den gesamten Bewilligungszeitraum berechnet und dann durch die Anzahl der Monate geteilt, also ein Durchschnittseinkommen ermittelt.