Schriftdolmetschen
Im Rahmen der Inklusionsleistungen können Schriftdolmetschende für das Studium an einer Berliner Universität oder Hochschule beantragt werden.
Du suchst Schriftdolmetschende oder Gebärdensprachdolmetschende zur Unterstützung deines Studiums? Das Team der Beratung Barrierefrei Studieren hilft gerne mit praktischen Tipps! Und nicht nur das: Du kannst bei uns auch die Kostenübernahme für die Einsätze der Dolmetschenden beantragen.
Wichtig ist es, dass du deinen Antrag auf die Dolmetschstunden bei uns stellst, noch bevor du mit der Suche beginnst. Gern vereinbaren wir dazu ein Beratungsgespräch mit dir.
Aber wie erreichst du Dolmetschende? Eine Möglichkeit ist, über die Website des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetschenden Berlin/Brandenburg eine Suchanfrage zu stellen. Alternativ kannst du deinen Stundenplan an uns schicken, den wir an alle Dolmetschenden senden, zu denen wir Kontakt haben. Anschließend melden sich Dolmetschende bei dir und ihr vereinbart die Einsätze selbständig. Gerne senden wir dir eine Vorlage, um deinen Stundenplan einzutragen.
Die einfachste Option ist es, deinen Stundenplan mithilfe eines online Anbieters für Tabellen zu erstellen und uns den Zugangslink zu schicken. Diesen leiten wir an die Dolmetschenden weiter. So können sich die Dolmetschenden eigenständig in deinen Stundenplan eintragen.
Bitte beachte: Für Veranstaltungen, die länger sind als eine Stunde, brauchst du zwei Dolmetschende.
Wenn die Beratung Barrierefrei Studieren die Kosten übernimmt, bedeutet die Abrechnung keinen Aufwand für dich. Die Dolmetschenden schicken ihre Rechnungen nach dem Einsatz bei dir direkt an uns. Du musst lediglich die Einsatzbestätigung unterschreiben. Diese Einsatzbestätigung erhältst du direkt von den Dolmetschenden.
All diese Informationen sowie unsere Kontaktdaten findest du schriftlich auf der Website des studierendenWERK. Hier werden noch einmal die relevanten Links eingeblendet.
https://www.stw.berlin/beratung/beratung-barrierefrei-studieren/geb%C3%A4rdendolmetschen.html
https://www.stw.berlin/beratung/beratung-barrierefrei-studieren/schriftdolmetschen.html
Die Organisation der Einsätze von Schriftdolmetschenden übernehmen die Studierenden eigenständig. Die Studierenden können Dolmetschende vor Ort oder Online - Schriftdolmetschdienste in Anspruch nehmen. Bei Fragen zur Organisation, Finanzierung und Suche von Schriftdolmetschenden könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Den Antrag auf Kostenübernahme der Dolmetschstunden stellst du direkt bei uns.
Wichtig: Stelle den Antrag auf die Dolmetschstunden bei uns, bevor du mit der Suche beginnst. Gern vereinbaren wir ein Beratungsgespräch dazu.
- Suchanfragen für Schriftdolmetschende über Kontaktliste der Beratung Barrierefrei Studieren. Wende dich an uns, wir senden dir die Kontaktliste zu.
- Eigene Suche über Anbieter*innen im Internet.
- Manche Studierende suchen Dolmetschende mit Hilfe einer Online-Tabelle. Dies könnte z. B. Google Sheets oder iCloud Numbers sein. Du kannst dort deinen Stundenplan als Tabelle erstellen und einen Zugangslink generieren. Diesen Link kannst du an die Schriftdolmetschenden senden. Die Idee ist, dass sich die Schriftdolmetschenden dann direkt in den Stundenplan eintragen können.
Bitte beachte:
Wenn du Schriftdolmetschende für Veranstaltungen suchst, die länger als eine Stunde dauern, benötigst du zwei Dolmetscher*innen.
Die Abrechnung der Dolmetsch-Einsätze für dein Studium erfolgt über uns. Die Dolmetschenden schicken ihre Rechnungen direkt an uns. Du unterschreibst dazu eine Einsatzbestätigung.
Wenn du Fragen oder Wünsche hast, melde dich gerne bei uns unter bbs.fmp@stw.berlin!
In den nachfolgenden Punkten sind die Regelungen für das Schriftdolmetschen im Berliner Hochschulbereich in einem Überblick zusammengefasst.
Einsatzart:
Schriftdolmetschen an den Universitäten und Hochschulen in Berlin.
Besetzung:
Bei einem Einsatz über eine Stunde hinaus kann eine Doppelbesetzung erfolgen.
Honorar:
Für graduierte oder staatlich geprüfte Schriftdolmetschende vor Ort beträgt das Honorar 93 Euro pro Stunde, hinzukommen Fahrt- und Wartezeiten, Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten innerhalb Berlins.
Für Schriftdolmetschende vor Ort mit Zertifizierung als Schriftdolmetscher*in beträgt das Honorar 60 Euro pro Stunde, hinzukommen Fahrt- und Wartezeiten, Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten innerhalb Berlins.
Für Schriftdolmetschende vor Ort mit anderer abgeschlossener Ausbildung oder nachgewiesener dreijähriger Tätigkeit als Schriftdolmetschende beträgt das Honorar 30 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrt- und Wartezeiten, Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten innerhalb Berlins.
Kosten für Monatsfahrkarten können nicht übernommen werden. Im Regelfall werden Fahrtkosten mit 0,42 Euro/km (Pkw) oder dem im Land Berlin geltenden Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet.
Das Honorar für Onlineanbieter mit Graduation oder staatlicher Prüfung als Schriftdolmetscher*in beträgt 93 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde, zzgl. 18 Euro Plattformgebühr pro Stunde.
Das Honorar für Onlineanbieter mit zertifizierten Schriftdolmetschenden beträgt 60 Euro zzgl. Mehr-wertsteuer pro Stunde, zzgl. 18 Euro Plattformgebühr pro Stunde.
Maximal werden 5 Stunden Plattformgebühr à 18 Euro pro Tag erstattet.
Es können pro Studierender*m und Tag entweder Fahrt- und Wartezeiten inkl. Fahrtkosten oder Plattformgebühren geltend gemacht werden.
Organisation:
Die Organisation der Einsätze von Schriftdolmetschenden übernehmen die Studierenden eigenständig. Bei Fragen können sich die Studierenden an ihre Ansprechpartner*innen der Beratung Barrierefrei Studieren im studierendenWERK BERLIN wenden.
Stornierung:
Eine Stornierung ist bis drei Werktage vor dem Dolmetscheinsatz möglich.
Wird ein gebuchter Einsatz innerhalb von drei Werktagen vom*von der Studierenden abgesagt, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe eines Stundensatzes zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt. Solch ein kurzfristig stornierter Einsatz muss begründet und vom*von der Studierenden gegengezeichnet werden. Dazu ist ein schriftlicher Nachweis mit dem Datum und Zeitpunkt sowie dem Grund der Stornierung einzureichen. Ist die Stornierung von Seiten der Hochschule verursacht, so ist zusätzlich die Unterschrift der*des Verantwortlichen einzuholen.
Bei Fehlzeiten von Studierenden, die zu kurzfristigen Stornierungen gebuchter Schriftdolmetschleistungen führen, ist nach dem dritten Fehltag pro Semester im Falle einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei anderen Ursachen für die Fehlzeit ist die Ursache in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Nicht ausreichend begründete Stornierungen können nicht vom studierendenWERK BERLIN übernommen werden.
Vertretung:
Für den Fall, dass die Dolmetschenden den Einsatz nicht wahrnehmen können, melden sie dies allen Beteiligten und bemühen sich um adäquaten Ersatz.
Rechnungsstellung:
Die Schriftdolmetschenden lassen sich die Durchführung der Einsätze direkt nach Einsatzende von den Studierenden per Unterschrift bestätigen und fügen die Bestätigung der Rechnung bei. Die Einsatzbestätigung kann pro Studierender*m fortlaufend geführt werden. Die Daten auf Rechnung und Einsatzbestätigung müssen übereinstimmen (Datum, Einsatzzeiten, Name der Lehrveranstaltung, etc.), andernfalls kann die Rechnung nicht beglichen werden.
Es wird pro einer*einem Studierenden um zusammengefasste Sammelrechnungen gebeten. Dabei muss die Abrechnung bis maximal sechs Monate nach dem geleisteten Einsatz erfolgen (§14 Umsatzsteuergesetz). Bei der Abrechnung ist die Trennung nach Kalenderjahren erforderlich.
Die Rechnungen sind stets an den*die zuständige*n Ansprechpartner*in der Beratung Barrierefrei Studieren des studierendenWERKs zu senden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Hochschule der*des Studierenden, für den*die der Einsatz stattgefunden hat (siehe unten!).
Qualitätssicherung:
Das studierendenWERK lässt sich vor der ersten Abrechnung die Qualifikation der jeweiligen Schriftdolmetschenden nachweisen.
Als staatliche Prüfung wird anerkannt:
- Staatliche Prüfung Schriftdolmetscher*in der Lehrkräfteakademie Hessen
- Auf Nachweis andere vergleichbare staatliche Prüfungen
Als Qualifizierungsnachweis werden Zertifikate und Ausbildungen folgender Träger anerkannt:
- Deutscher Schwerhörigen Bund e.V.
- Akademie Z&P
- Kombia GbR
- Paulinenpflege Winnenden e.V.
- SDI München
- Orelon
Deine Ansprechpartner*innen beim studierendenWERK BERLIN – sortiert nach Hochschule:
Für Studierende der TU, UdK:
studierendenWERK BERLIN, Beratung Barrierefrei Studieren
Philipp Aßmus, Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin (Charlottenburg)
Tel.: +49 (0)30 939 39 – 9020
E-Mail: bbs.hardenbergstr@stw.berlin
Für Studierende der FU, EHB, HWR und Charité:
studierendenWERK BERLIN, Beratung Barrierefrei Studieren
Sabrina Lange, Thielallee 38, 14195 Berlin (Dahlem)
Tel.: +49 (0)30 939 39 – 9020
E-Mail: bbs.thielallee@stw.berlin
Für Studierende der HU:
studierendenWERK BERLIN, Beratung Barrierefrei Studieren
Stefan Handke, Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: +49 (0)30 939 39 – 8441
E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin
Für Studierende der ASH, BHT, HTW, KHB, KHSB, HfM, HfS:
studierendenWERK BERLIN, Beratung Barrierefrei Studieren
Beate Domrös, Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin (Friedrichshain)
Tel.: +49 (0)30 939 39 – 8442
E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin