Rundfunkbeitrag - Muss ich im Wohnheim den gesetzlichen Rundfunkbeitrag zahlen?
Welche Regelungen gelten hinsichtlich des Rundbeitrags (ab 2013 statt GEZ) für Studierende in den Studentenwohnheimen?
Rundfunkbeitrag muss der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt, zahlen. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich alle Mieter und Mieterinnen, die einen gültigen Mietvertrag haben und in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert zu den Möglichkeiten der Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
Die Verbraucherzentrale Berlin bietet einen kostenfreien Service zur Rundfunkbeitragsberatung an.
Unter folgendem Link kannst du dir einfach einen freien Termin buchen.