31 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung, Betriebssport, Firmenticket - was wir unseren Beschäftigten alles bieten, erfährst du auf dieser Seite.

Wir freuen uns, dass du dich für eine Tätigkeit im studierendenWERK BERLIN interessierst. Unseren Beschäftigten bieten wir zahlreiche Benefits. 

Das studierendenWERK bezahlt seine Beschäftigten nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes, konkret dem "Tarifvertrag zur Übernahme des TVöD für das Studentenwerk Berlin (Übernahme-TV Studentenwerk Berlin)". Hier erhältst du den Einblick in die aktuellen Arbeitsentgelte 

Ab dem 1.1.2027 wechselt das studierendenWERK zum Tarif des TvöD VKA. Einfluss auf die Vergütung bei Einstellung hat dies nicht, die Entgelte bleiben wie sie sind. 
Wer es nachvollziehen möchte: Ab dem 1.7.2027 gelten die folgenden Tariftabellen

Zusätzlich bezuschusst das studierendenWERK BERLIN vermögenswirksame Leistungen und bietet zudem die Möglichkeit, über die so genannte "Leistungsorientierte Bezahlung" (LoB) eine kleine zusätzliche Prämie zu erhalten. 

Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gibt es zudem die SuE-Zulage und Regenerationstage. 

VBL steht für "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder", dies ist eine Zusatzversorgungskasse und die Einrichtung für die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Wer im studierendenWERK BERLIN beschäftigt ist, ist automatisch bei der VBL pflichtversichert. Das bedeutet, man zahlt einen kleinen Anteil seines Entgeltes in die betriebliche Alterversorgung der VBL ein und erhält später zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Rente aus der VBL. 

Im studierendenWERK gibt es vielfältige Arbeitszeitregelungen, die auch das Arbeiten in Teilzeit ermöglichen.

Die Arbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt 39 Stunden pro Woche. Für einen Großteil der Büroarbeitsplätze gilt eine Gleitzeitregelung von 6 bis 20 Uhr mit einer Kernzeit von 3 bis 4,5 Stunden. In einigen Bereichen kann die Kernzeit durch Sprechzeiten verlängert werden. 

Die Arbeitszeiten in den gastronomischen Einrichtungen und in den Kitas werden durch Dienstpläne geregelt.

Einsätze am Wochenende sind selten, aber durchaus möglich.

Im November erhalten Beschäftigte eine so genannte Jahressonderzahlung (umgangssprachlich besser bekannt als "Weihnachtsgeld").
Im VKA TvÖD (dem Tarif, dem das studierendenWERK BERLIN zum 1.1.2027 beitritt), beträgt die Jahressonderzahlung 85 Prozent des ständigen Entgeltes. 

  • Jahresurlaub: 30 Tage (zzgl. frei am 24.12. und 31.12.). Ab dem 1.1.2027 werden regulär 31 Urlaubstage gewährt. 
  • Zudem gibt es die Möglichkeit, die Jahressonderzahlung in bis zu drei weitere freie Tage umwandeln zu können. 

Großraumbüros gibt es im studierendenWERK BERLIN nicht. Unsere  Büroräume sind mit ergonomischen Arbeitsmitteln ausgestattet. Hierzu zählen passgenaue Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische sowie die richtige Raumbeleuchtung.

Die Beschäftigten in den Küchen erhalten Arbeitskleidung, dessen Reinigung das studierendenWERK übernimmt. Unsere Küchen haben wir mit Lüftungssystemen und moderner Technik ausgestattet. Ergonomische Arbeitshilfen wie z.B. Hubwägen erleichtern den Mitarbeiter*innen den Alltag.

Die Gesunderhaltung unserer Beschäftigten ist uns wichtig. Unser Gesundheitsmanagement umfasst zahlreiche Maßnahmen, die zur Förderung der Gesundheit beitragen,  darunter die Möglichkeit an Betriebssportgruppen teilzunehmen bzw. neue zu gründen, die Urban Sports App zum betrieblichen Sondertarif zu buchen, an Gesundsseminaren teilzunehmen und sich auch selbst mit eigenen Ideen für weitere Maßnahmen einzubringen.  

Im studierendenWERK BERLIN gibt es die Möglichkeit, nach abgeschlossener Probezeit ein vom Arbeitgeber bezuschusstes VBB-Firmenticket AB oder Deutschlandticket Job zu erwerben.

Seit dem 01.01.2026 zahlt das studierendenWERK BERLIN, hierfür einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss von 15,75 Euro, zusätzlich gibt es einen monatlichen Rabatt der BVG von 8 Euro für das VBB-Firmenticket oder 2,90 Euro für das Deutschlandticket Job.

 

Weihnachtsgeld? Das heißt Jahressonderzahlung! Wie sich dies zusammensetzt, erklären wir in diesem Video.