Foto: Jan-Eric Euler / DSW
Foto ist dekorativ

Zuschuss zum Studienstart und zum erfolgreichen Studienabschluss

Aufgrund erschöpfter Mittel können derzeit (Stand: 03/2024) keine Anträge gestellt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir leider keine Informationen darüber, ob es die Zuschüsse erneut geben wird. Sollte eine Antragstellung wieder möglich sein, werden wir es hier kommunizieren. Allgemeine Informationen zu den Zuschüssen findest du aber schon jetzt. Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

 

Die Zuschüsse zum Studienstart und Studienabschluss haben die finanzielle Unterstützung für den Studienstart bzw. für einen erfolgreichen Studienabschluss zum Ziel.

Sie können in der Regel zweimal im Jahr beantragt werden, zum Sommersemester und zum Wintersemester.

Sie richten sich an sozial und finanziell bedürftige Studierende und berücksichtigen die besonderen Belastungen von internationalen Studierenden.
Die Zuschüsse sind eine finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. zu Mehraufwendungen in diesen besonderen Phasen des Studiums, z. B. für Anschaffungen, Kautionszahlungen, Anreise, zu überbrückenden Lebensunterhalt, Mehraufwand für Abschlussarbeiten u. ä.

Wissenswertes

Du kannst dich entweder bei Studienaufnahme (erstes Fachsemester) oder bei Studienabschluss (innerhalb der letzten 12 Monate des Studiums) jeweils für eine finanzielle Hilfe in Höhe von pauschal 1.000 Euro bewerben. Die Förderung ist einmalig möglich.

Es handelt sich um Zuschüsse.
Sie müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Die Fördermittel sind begrenzt. Sind die Mittel erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und der Fonds wird geschlossen.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind.

Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingegangen sind.
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Antragsaufkommen.
Ist dieses sehr hoch (wie das in vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger.
Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und der Fonds wird geschlossen.

Förderfähig bist du, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • An einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
  • In Deutschland gemeldet bist und
  • Entweder erstmalig ein Studium in Berlin aufnimmst/aufgenommen hast und dich im 1. Fachsemester befindest,
  • Oder den Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 12 Monate erreichen kannst und noch offene Studienleistungen (z. B. Praxissemester, Module oder Abschlussarbeit) hast.

Gasthörer*innen, Promovierende oder beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereitgestellte, barrierefreie Online-Antragsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Antragstellung über das Antragsportal abgefragt.
Die Antragstellung kann zwischendurch pausiert werden, d.h. du kannst die Antragsbearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange der Fonds noch nicht geschlossen wurde. Solltest du deinen Antrag nicht im selben Monat fertig stellen, in dem du ihn angefangen hast, achte bitte auf den geforderten Zeitraum für die Kontoauszüge (siehe unten).

Identität, Antragsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:

  • Personalausweis oder Pass/Aufenthaltserlaubnis (Visum) in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bewerbungsschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z. B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
  • Lückenloser Lebenslauf (wie für eine Job-Bewerbung, d.h. auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, o.Ä.)
  • Angaben zum Studienfortschritt (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden)
  • Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Lückenlose Kontoauszüge des Vormonats für das Hauptkonto. Stellst du beispielsweise deinen Antrag im April, brauchst du die Kontoauszüge von März.

Wichtig: Das Antragsportal für die Zuschüsse akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg / jpeg, png und pdf.

Auf Verlangen des studierendenWERKs sind weitere geeignete Belege vorzulegen, z. B.:

Zur Prüfung der sozialen Bedürftigkeit anhand sozialer Faktoren und Belastungsgründe sind entsprechende Angaben sowie auf Verlangen der Upload der entsprechenden Belege notwendig.

Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet.

Bitte überprüfe deinen Antrag auf Vollständigkeit, bevor du ihn einreichst. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und werden nicht nachgefordert!

Weitere Hinweise dazu, was du vor dem Senden des Antrags beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.

Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:

  • Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen sowie geforderte Angaben im Antragsportal, z.B. Name auf Kontoauszügen etc.)
  • Formale Voraussetzungen (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen) nicht erfüllt
  • Finanzielle oder soziale Bedürftigkeit nicht vorhanden
  • Zu hohes Vermögen
  • Zu hohe Schulden
  • Auszahlung des Zuschusses zum Studienstart oder Studienabschluss des studierendenWERKs BERLIN bereits erhalten
  • Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen

Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Meldebescheinigungen müssen beim Bürgeramt beantragt werden, falls nicht vorhanden.

FAQ 

An dieser Stelle reagieren wir auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Antrag.
Da sich Fragen immer wieder ändern, wird dieser Text auch immer wieder angepasst.
An den rechtlichen Grundlagen für den Zuschuss und auch am Verfahren ändert dies nichts - wir reagieren damit lediglich auf Unsicherheiten und Fragen, die ihr formuliert.

Das Antragsportal für den Zuschuss akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg / jpeg, png und pdf.

Wenn deine Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandle diese mit einer entsprechenden Software in die akzeptierten Formate um.

Hinweis: Ändere bitte nicht manuell die Dateiformate, indem du die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates anpasst, z. B. indem du ein Dokument mit dem Namen „Ausweisdokument.gif“ in „Ausweisdokument.png“ umbenennst.
Dies kann zu technischen Problemen führen.

Buchungen, die deine finanzielle Gesamtsituation (z. B. im Antrag genannte regelmäßige Einnahmen und Ausgaben) abbilden und erklären, sollten für eine Prüfung sichtbar sein.

Angaben in deinen Kontoauszügen dürfen unkenntlich gemacht werden, wenn:

a)    es sich um Abbuchungen unter 50 Euro handelt. Dann können die Texte, nicht aber die Beträge, unkenntlich gemacht werden.

oder

b) die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthalten.
Dazu zählen u. a. Angaben über die „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“.
Dann können die entsprechenden Buchungstexte unkenntlich gemacht werden. Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation unkenntlich gemacht werden.

Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter zuschuss(at)stw.berlin

Fragen / Questions

Hier kannst du deine Frage stellen / You can state your questions here.

Datenschutz*: