Studierende im ersten Semester können einmalig eine finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis der Sozialfonds erschöpft ist.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Alle Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, wie sie eingegangen sind. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Antragsaufkommen.Ist dieses sehr hoch (wie das in den vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger. Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft, der Fonds wird geschlossen.
Förderfähig bist du, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung
- an einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
- in Deutschland gemeldet bist und
- erstmalig ein Studium in Berlin aufgenommen hast und dich im 1. Semester befindest,
Gasthörer*innen, Promovierende oder beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereit gestellte, barrierefreie Online-Antragsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Antragstellung über das Antragsportal abgefragt.
Die Antragstellung kann zwischendurch pausiert werden, d.h. du kannst die Antragsbearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Identität, Antragsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:
- Personalausweis oder Pass/Aufenthaltserlaubnis (Visum) in Verbindung mit der Meldebestätigung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bewerbungsschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/ Studienfach und wie das Studium geplant ist (z. B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
- Lückenloser Lebenslauf (wie in einer Job-Bewerbung)
- Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- lückenlose Kontoauszüge des Vormonats für das Hauptkonto. Stellst du beispielsweise deinen Antrag im September, brauchst du die Kontoauszüge von August.
Auf Verlangen des studierendenWERKs sind weitere geeignete Belege vorzulegen, z. B.:
Zur Prüfung der sozialen Bedürftigkeit anhand sozialer Faktoren und Belastungsgründe sind entsprechende Angaben sowie auf Verlangen der Upload der entsprechenden Belege notwendig. Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet.
Bitte überprüfe deinen Antrag vor Abgabe auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und es werden keine Unterlagen nachgefordert! Weitere Hinweise, was du vor dem Senden des Antrags beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.
Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:
- Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen)
- Formale Voraussetzungen (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen) nicht erfüllt
- Finanzielle Bedürftigkeit nicht vorhanden
- Zu hohes Vermögen
- Zu hohe Schulden
- Bereits vorliegender gleichwertiger Studienabschluss
- Auszahlung des Zuschusses zum Studienstart oder Studienabschluss des studierendenWERKs BERLIN bereits erhalten
- Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen
- Bei Beantragung des Zuschusses zum Studienstart nicht zum ersten Mal an einer Berliner Kooperationshochschule immatrikuliert
Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Meldebescheinigungen müssen beim Bürgeramt beantragt werden.