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Zuschuss zum Studienstart und zum erfolgreichen Studienabschluss

Die Mittel zur Zuschussvergabe im Sommersemester 2024 sind erschöpft. Es können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden.

 

Die Zuschüsse zum Studienstart und Studienabschluss haben die finanzielle Unterstützung für den Studienstart bzw. für einen erfolgreichen Studienabschluss zum Ziel.

Sie können in der Regel zweimal im Jahr beantragt werden, zum Sommersemester und zum Wintersemester.

Sie richten sich an sozial und finanziell bedürftige Studierende und berücksichtigen die besonderen Belastungen von internationalen Studierenden.
Die Zuschüsse sind eine finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. zu Mehraufwendungen in diesen besonderen Phasen des Studiums, z. B. für Anschaffungen, Kautionszahlungen, Anreise, zu überbrückenden Lebensunterhalt, Mehraufwand für Abschlussarbeiten u. ä.

Wissenswertes

Du kannst dich entweder bei Studienbeginn (erstes Fachsemester) oder bei Studienabschluss (innerhalb der letzten 12 Monate) bewerben. Die Förderung ist einmalig möglich.

Es handelt sich um einen Zuschuss in der Höhe von 1.000 Euro.
Er muss also nicht zurückgezahlt werden.

Die Fördermittel sind begrenzt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sind die Mittel erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und das Antragsportal wird geschlossen.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal.

Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingegangen sind.
Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Antragsaufkommen.
Ist dieses sehr hoch (wie das in vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger.
Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft und das Antragsportal wird geschlossen.

Du bist förderfähig, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung:

  • An einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
  • In Deutschland gemeldet bist und
  • Entweder erstmalig ein Studium in Berlin beginnst/begonnen hast und dich im 1. Fachsemester befindest,
  • Oder den Abschluss des Studiums innerhalb der nächsten 12 Monate erreichen kannst und noch offene Studienleistungen (z.B. Praxissemester, Module oder Abschlussarbeit) hast.

Gasthörer*innen und beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereitgestellte, barrierefreie Online-Antragsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Antragstellung über das Antragsportal abgefragt.
Die Antragstellung kann zwischendurch pausiert werden. Das heißt, du kannst die Antragsbearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange das Portal noch nicht geschlossen wurde. Solltest du deinen Antrag nicht im selben Monat fertig stellen, in dem du ihn angefangen hast, achte bitte auf den geforderten Zeitraum für die Kontoauszüge (siehe unten).

Identität, Antragsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass und Aufenthaltstitel (Visum) in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung
  • Zum Antragszeitpunkt gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung. Auf dieser müssen Hochschul- und Fachsemester sowie der Hörer*innenstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium usw.) ersichtlich sein.
  • Motivationssschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z.B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
  • Lückenloser Lebenslauf (wie für eine Job-Bewerbung, d.h. auch Zeiten von Arbeitslosigkeit o.ä.)
  • Angaben zum Studienfortschritt (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden)
  • Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Lückenlose Kontoauszüge des Vormonats vom eigenen Konto. Stellst du beispielsweise deinen Antrag im Mai, brauchst du die Kontoauszüge von April.

Wichtig: Das Antragsportal für die Zuschüsse akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.

Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet. Bitte überprüfe deinen Antrag auf Vollständigkeit, bevor du ihn einreichst. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und werden nicht nachgefordert!

Weitere Hinweise dazu, was du vor dem Senden des Antrags beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.

  • Personalausweis oder Pass/Aufenthaltserlaubnis (Visum) in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Zum Antragszeitpunkt gültige Immatrikulations- oder Studienbescheinigung. Auf dieser müssen Hochschul- und Fachsemester sowie der Hörer*innenstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium usw.) ersichtlich sein.
  • Motivationsschreiben mit Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/Studienfach und wie das Studium geplant ist (z. B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
  • Lückenloser Lebenslauf (wie für eine Job-Bewerbung, d.h. auch Zeiten von Arbeitslosigkeit o.ä.)

 

Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:

  • Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen sowie geforderte Angaben im Antragsportal, z.B. Name auf Kontoauszügen etc.)
  • Formale Voraussetzungen nicht erfüllt (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen) 
  • Geringere finanzielle oder soziale Bedürftigkeit 
  • Relativ hohes Vermögen
  • Relativ hohe Schulden
  • Auszahlung des Zuschusses zum Studienstart oder Studienabschluss des studierendenWERKs BERLIN bereits erhalten
  • Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen

Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.
Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.
Die Meldebestätigung muss beim Bürgeramt beantragt werden, falls nicht vorhanden.

Zuschuss beantragen

Telefonische Sprechstunde

Für eine erfolgreiche Antragstellung für den Zuschuss zum Studienstart / zum erfolgreichen Studienabschluss bietet die Sozialberatung zusätzlich wöchentlich eine telefonische Sprechstunde an.

Tel.: 
+49 (0)30 93939 8423

Termine:

Freitag, 31.05.24 / 10:00 - 11:30 Uhr

Freitag, 07.06.24 / 10:00 - 11:30 Uhr

Den Bearbeitungsstatus deines gestellten Antrages (SoSe 2024) kannst du mit deinen persönlichen Login-Daten im Online-Antragsportal einsehen.

FAQ 

An dieser Stelle reagieren wir auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Antrag.
Da sich Fragen immer wieder ändern, wird dieser Text auch immer wieder angepasst.
An den rechtlichen Grundlagen für den Zuschuss und auch am Verfahren ändert dies nichts - wir reagieren damit lediglich auf Unsicherheiten und Fragen, die du formulierst.

Das Antragsportal für den Zuschuss akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.

Wenn deine Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandle diese mit einer entsprechenden Software in die akzeptierten Formate um.

Hinweis: Ändere bitte nicht manuell die Dateiformate, indem du die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates anpasst, z.B. indem du ein Dokument mit dem Namen „Ausweisdokument.gif“ in „Ausweisdokument.png“ umbenennst.
Dies kann zu technischen Problemen führen.

Buchungen, die deine finanzielle Gesamtsituation (z.B. im Antrag genannte regelmäßige Einnahmen und Ausgaben) abbilden und erklären, sollten für eine Prüfung sichtbar sein.

Angaben in deinen Kontoauszügen dürfen unkenntlich gemacht werden, wenn:

a)    es sich um Abbuchungen unter 50 Euro handelt. Dann können die Texte, nicht aber die Beträge, unkenntlich gemacht werden.

oder

b) die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthalten.
Dazu zählen u. a. Angaben über die „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“.
Dann können die entsprechenden Buchungstexte unkenntlich gemacht werden. Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation unkenntlich gemacht werden.

Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter zuschuss(at)stw.berlin

Eure Fragen:

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