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Zuschuss Studienstart aus dem Sozialfonds

Der „Zuschuss zum Studienstart“ aus dem Sozialfond wird ab dem 31.03. aufgrund erschöpfter Mittel geschlossen. Den Status eures Antrages könnt ihr weiterhin über den Button "Zum Onlineformular" einsehen. Ab dem 17.04. werden wir den "Zuschuss zum Studienabschluss" eröffnen.

 

Der "Zuschuss zum Studienstart"aus dem Sozialfonds des Landes Berlin hat die finanzielle Unterstützung zum erfolgreichen Studienstart zum Ziel. Er richtet sich an sozial und finanziell besonders bedürftige Studierende, die im ersten Semester studieren. Dies erfolgt durch einen finanziellen Zuschuss zum Lebensunterhalt bzw. zu Mehraufwendungen in dieser besonders sensiblen Phase des Studiums, z. B. für Anschaffungen für das Studium, Kautionszahlungen, Anreise, zu überbrückendem Lebensunterhalt, u.ä. Studierende im ersten Semester können einmalig eine finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten.

Wissenswertes

Studierende im ersten Semester können einmalig eine finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis der Sozialfonds erschöpft ist.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Alle Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, wie sie eingegangen sind. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich also nach dem Antragsaufkommen.Ist dieses sehr hoch (wie das in den vergangenen Runden der Fall war), dauert es leider länger. Sind die Mittel aus dem Fonds erschöpft, werden die restlichen Anträge nicht mehr geprüft, der Fonds wird geschlossen.

Förderfähig bist du, wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • an einer Kooperationshochschule immatrikuliert bist,
  • in Deutschland gemeldet bist und
  • erstmalig ein Studium in Berlin aufgenommen hast und dich im 1. Semester befindest,

Gasthörer*innen, Promovierende oder beurlaubte Studierende sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das zu diesem Zweck bereit gestellte, barrierefreie Online-Antragsportal.
Alle Unterlagen und Erklärungen werden bei der Antragstellung über das Antragsportal abgefragt.
Die Antragstellung kann zwischendurch pausiert werden, d.h. du kannst die Antragsbearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Identität, Antragsberechtigung und persönliche Förderfähigkeit werden anhand folgender Unterlagen überprüft:

  • Personalausweis oder Pass/Aufenthaltserlaubnis (Visum) in Verbindung mit der Meldebestätigung
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bewerbungsschreiben (Beschreibung der persönlichen Situation und Gründe für den Antrag, Beschreibung der Motivation fürs Studium/ Studienfach und wie das Studium geplant ist (z. B. Dauer der Studienzeit, Zeitpunkt des Studienabschlusses, geplante Praktika, Auslandsemester)
  • Lückenloser Lebenslauf (wie in einer Job-Bewerbung)
  • Angaben zum geplanten Verwendungszweck, d.h. was du mit dem Zuschuss kaufen oder finanzieren möchtest
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • lückenlose Kontoauszüge des Vormonats für das Hauptkonto. Stellst du beispielsweise deinen Antrag im September, brauchst du die Kontoauszüge von August.

Auf Verlangen des studierendenWERKs sind weitere geeignete Belege vorzulegen, z. B.:

Zur Prüfung der sozialen Bedürftigkeit anhand sozialer Faktoren und Belastungsgründe sind entsprechende Angaben sowie auf Verlangen der Upload der entsprechenden Belege notwendig. Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet. 

Bitte überprüfe deinen Antrag vor Abgabe auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden und es werden keine Unterlagen nachgefordert! Weitere Hinweise, was du vor dem Senden des Antrags beachten musst, findest du weiter unten auf dieser Seite.

Ausschlusskriterien für eine Förderung sind z. B.:

  • Unvollständige Unterlagen (s.o. die Auflistung der benötigten Unterlagen)
  • Formale Voraussetzungen (s.o. die Auflistung der formalen Voraussetzungen) nicht erfüllt
  • Finanzielle Bedürftigkeit nicht vorhanden
  • Zu hohes Vermögen
  • Zu hohe Schulden
  • Bereits vorliegender gleichwertiger Studienabschluss
  • Auszahlung des Zuschusses zum Studienstart oder Studienabschluss des studierendenWERKs BERLIN bereits erhalten
  • Visum/Ausweisdokument ist zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen
  • Bei Beantragung des Zuschusses zum Studienstart nicht zum ersten Mal an einer Berliner Kooperationshochschule immatrikuliert

Ja, ein Wohnsitz in Deutschland ist notwendig. Als Nachweis dient ausschließlich die amtliche Meldebestätigung.

Ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht aus.

Meldebescheinigungen müssen beim Bürgeramt beantragt werden.

Online-Antrag stellen

Den Status deines Antrags zum Zuschuss aus dem Sozialfonds kannst du hier bis 31. Mai einsehen:

 

FAQ 

An dieser Stelle reagieren wir auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Antrag.
Da sich Fragen immer wieder ändern, wird dieser Text auch immer wieder angepasst.
An den rechtlichen Grundlagen für den Zuschuss und auch am Verfahren ändert dies nichts - wir reagieren damit lediglich auf Unsicherheiten und Fragen, die ihr formuliert.

Bitte prüfe als erstes, ob die Mailadresse richtig geschrieben ist (kleine Tippfehler passieren öfter als man denkt).

Auch lohnt es sich, in den Spam-Ordner zu schauen, dort landen die Mails manchmal.

Einige Mailprovider haben aber einen so hohen Sicherheitsstandard, dass die Mail "weggefischt" wird und erst gar nicht im Spam- oder Junkordner des Postfaches landet.
Hier können wir vom studierendenWERK leider nichts tun - wir können lediglich raten: Nutzt eine andere Mailadresse. 
Es ist zulässig, eine Privatadresse zu nutzen, es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Uni-Mail.

Das Antragsportal für den Zuschuss akzeptiert nur drei Dateiformate: jpg/jpeg, png und pdf.

Wenn deine Dateien in einem abweichenden Format vorliegen, wandle diese mit einer entsprechenden Software in die akzeptierten Formate um.

Hinweis: Ändere bitte nicht manuell die Dateiformate, indem du die Dateiendungen durch ein Umbenennen des Dateiformates anpasst, z. B. indem du ein Dokument mit dem Namen „Ausweisdokument.gif“ in „Ausweisdokument.png“ umbenennst.

Buchungen, die deine finanzielle Gesamtsituation (z. B. im Antrag genannte regelmäßige Einnahmen und Ausgaben) abbilden und erklären, sollten für eine Prüfung sichtbar sein.

Angaben in deinen Kontoauszügen dürfen geschwärzt werden, wenn:

a) es sich um Abbuchungen unter 50 € handelt. Dann können die Texte, nicht aber die Beträge, geschwärzt werden

oder

b) die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthalten.
Dazu zählen u. a. Angaben über die „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“.
Dann können die entsprechenden Buchungstexte geschwärzt werden. Beispielsweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation geschwärzt werden.

Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter zuschuss(at)stw.berlin.

Fragen / Questions

Hier kannst du deine Frage stellen / You can state your questions here.

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