Wohnberechtigung und Mieterauswahl:
- Wohnberechtigt sind Master-Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen, die an einer staatlichen Hochschule des Landes Berlin – vorzugsweise mit Promotionsrecht – immatrikuliert sind und einen Sozialbeitrag gemäß Sozialbeitragsverordnung (SozVO) an das studierendenWERK BERLIN entrichten.
- Für Stipendiat*innen des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung mit Studierendenstatus kann hiervon abgewichen werden.
- Regelwohnzeit 2 Semester
Lesen Sie hierzu bitte aufmerksam die Satzung des Internationalen Studienzentrums