Wohnberechtigung - Unter welchen Bedingungen darf ich im Wohnheim wohnen?

Wer ist wohnberechtigt?

Studierende der staatlichen Hochschulen des Landes Berlin sowie Studierende staatlich anerkannter privater Hochschulen im Land Berlin, die studierendenWERKs Beiträge zahlen.

Mieter*innen sind verpflichtet, die Fortdauer ihrer Wohnberechtigung unaufgefordert jeweils bis zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres durch Abgabe einer gültigen Semesterbescheinigung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt online über das Wohnheim-Portal.