Rundfunkbeitrag - Muss ich im Wohnheim den gesetzlichen Rundfunkbeitrag zahlen?

Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Für jedes Zimmer ist der Beitrag von 18,36 Euro im Monat zu zahlen.

Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungs­tür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppen­haus abgetrennt sind, handelt es sich um eine Wohn­gemeinschaft. Für diese Wohn­gemeinschaft sind monatlich 18,36 Euro fällig.

Ausführliche Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende oder Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung findest Du direkt auf der Webseite des Beitragsservices.