Nebenjob & BAföG
Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
- Gilt seit 1. Januar 2026
- Relevant für Minijobs, Nebenjobs, viele studentische Beschäftigungen
Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
- Dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt
- Wichtig für Sozialversicherung und Jobplanung
BAföG & Einkommen:
- Freibetrag für eigenes Einkommen orientiert sich an der neuen Minijob-Grenze (603 Euro)
- Einkommen darüber kann BAföG mindern (Details abhängig vom Bewilligungszeitraum)