Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Studi schaut in leere Geldbörse.

15.09.2025

Bis 30.11.: Studienstarthilfe beantragen

1000 Euro für besonders bedürftige Studierende

Studierende, die zu Semesterbeginn finanzielle Unterstützung benötigen, können die Studienstarthilfe von 1000 Euro bis zum 30. November 2025 einmalig über BAföGdigital beantragen. Ihr müsst unter 25 Jahre alt sind, ein Erst-Studium in Vollzeit aufnehmen (also Ersti im Erst-Studium) und den vollständigen Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:

  • Bürgergeld und Ausbildungshilfe nach § 27 SGB II
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII)
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 oder § 145 Abs. 1 SGB XIV
  • Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII – Kapitel 3)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4)

Der Erhalt der Sozialleistungen muss mit einem Bescheid, der nicht älter als sechs Monate sein darf, nachgewiesen werden.

Achtung: Für den Antrag benötigt man die BundID.
Die kann man zwar auch nur mit Benutzername und Passwort registrieren, wer es aber mit dem elektronischen Ausweis machen möchte, dem erklären wir im Video wie es geht. 

Mehr Infos zur Studienstarthilfe