Grundsätzlich richtet sich die Unterstützung an Studierende, studentische Projekte sowie selbstorganisierte Gruppen und Initiativen Berliner Studierender, die hochschulübergreifend Veranstaltungen, Ausstellungsprojekte und/oder Aktionen organisieren oder neben ihrem Studium künstlerisch tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten an einer Berliner Hochschule immatrikuliert sind, für die das studierendenWERK BERLIN Leistungen anbietet. Dies betrifft die folgenden Partnerhochschulen.
Das Projekt darf nicht im Rahmen des Studiums realisiert werden müssen. Zudem dürfen keine Lehrbeauftragten oder Professor*innen an der Durchführung beteiligt sein.
Größere Projekte
Die Antragsteller*innen müssen an einer unserer Partnerhochschulen immatrikuliert sein. Bei Projektteams ab fünf Personen müssen mindestens 80 % der Beteiligten Studierende dieser Hochschulen sein.
Kleinere Gruppen oder Tandems (bis zu 4 Personen)
Kleinere Gruppen und Tandems gelten als studentisches Projekt, wenn mindestens 50 % der Projektbeteiligten an einer unserer Partnerhochschulen immatrikuliert sind und das Projekt maßgeblich von ihnen getragen wird.
- Projekte, die studienbegleitend oder als eindeutig fachgebietsnah einzustufen sind und wo eine Förderung eigentlich seitens der Hochschulen zu erwarten ist.
- Projekte, die in den Aufgabenbereich der Hochschulen fallen (z.B. Absolventen-, Alumni- oder Institutsfeiern).
- Projekte, die dem Eigeninteresse eines oder weniger Studierender dienen.
- Projekte, die nicht als Ziel haben, studentische Kunst und/oder Kultur zu zeigen oder Studierende an das kulturelle Leben zu beteiligen.
- Projekte mit kommerziellem Hintergrund oder einer Gewinnerzielungsabsicht.
- Aufgrund der neutralen Stellung des studierendenWERK BERLINs dürfen keine vordergründig politischen oder religiösen Darbietungen gezeigt werden. Es dürfen auch keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonstige diskriminierende Inhalte gezeigt werden.
Folgende Räume können im Projektantrag mitbeantragt werden:
- Freiraum im Studentenhaus
- Kleine Workshopräume
- Kunsträume in den Mensen der TU, FU und HU
Für Projekte im Kunstraum Potsdamer Straße gibt es einen eigenen Open Call. Dieser findet in der Regel von Anfang September bis Ende November statt und wird über unseren Veranstaltungskalender veröffentlicht.
Unsere Räume sind teilweise bereits bis zu einem Jahr im Voraus ausgebucht. Außerdem liegt zwischen einer Zusage und der Durchführung eines Projekts in der Regel mindestens ein Semester. Kurzfristige Anfragen können wir daher meist nicht berücksichtigen.
Bei geförderten studentischen Projekten und Veranstaltungen, die in unseren Räumen stattfinden, müssen der Eintritt bzw. die Teilnahme grundsätzlich kostenfrei sein. Das Projektteam darf weder durch Eintrittsgebühren noch durch Ticketverkäufe Einnahmen erzielen. Auch die Annahme von Spenden ist nicht gestattet.
- Nach Eingang eures Antrags prüfen wir zunächst, ob das Projekt die Förderbedingungen erfüllt, die gewünschten Räume verfügbar sind und unser Team Kapazitäten für die Betreuung hat. Auch die Verfügbarkeit von allen beantragen Ressourcen muss überprüft werden. Diese Prüfung dauert in der Regel bis vier Wochen.
- Wenn alles grundsätzlich passt, laden wir euch meist zu einem kurzen Kennenlernen ein – online oder vor Ort. Anschließend können noch weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel eine ausführlichere Projektbeschreibung, ein Technical Rider oder fehlende Immatrikulationsbescheinigungen.
- Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhaltet ihr in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen eine Entscheidung.
- Plant also ca. 3 Monate zwischen Beantragung und Entscheidung.
- Bereitstellung für 0€ von unseren Räumlichkeiten inkl. Ausstattung und Technik. Für die Nutzung dessen gelten jedoch bestimmte Regelungen. Nachdem Art und Umfang der Förderung festgelegt wurden, werden diese Regelungen, z.B. über Mietverträge oder Ausstellungsverträge mit den jeweiligen Projektverantwortlichen geregelt.
- Unterstützung bei der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit des Projektes (Webseite, Social Media, Inhouse Plakate, Screens in den Mensen). Die Erstellung und Druck von Werbematerialien erfolgt nach Vorgaben des stWs BERLIN.
- Projekte im Freiraum: Beschaffung von Getränken und Bereitstellung einer Bar am Veranstaltungstag. Die generierten Einnahmen durch den Getränkeverkauf verbleiben beim stW BERLIN.
- Dienstleistungen und Gebühren in Zusammenhang mit Veranstaltungen, z.B. GEMA-Gebühren, Schließdienst
- Kosten für eine studentische Aushilfe, max. zwei Techniker*innen und eine Veranstaltungsleitung, die am Veranstaltungstag (und ggfls. Probentagen) zur Verfügung stehen (gilt nur für Projekte im Freiraum).
- Kosten für Aufbautechnicker*innen für den Aufbau einer Ausstellung
- Im Rahmen der Förderung erstattet das studierendenWERK BERLIN dem Projektteam Ausgaben in Höhe von maximal 200€. Dieses Budget darf nur für projektbezogene Materialien oder Dienstleistungen verwendet werden, z.B. Requisiten, Bühnenbild, Autovermietung für Transporte, spontane Beschaffungen. Derartige Ausgaben, die durch das studentische Projektteam getätigt wurden, werden ausschließlich gegen Vorlage der Originalbelege erstattet.
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- Honorarkosten für Projektmitglieder sowie für auftretende oder darstellende Personen,
- Kosten für Catering,
- die Auszahlung von Barmitteln oder pauschalen Zuschüssen.
Das Projektteam wird im Laufe der Planung und Umsetzung eng durch das Personal des Kulturwerks begleitet. Dieser Wissenstransfer richtet sich insbesondere an studentische Teams mit wenig Erfahrung in der Projektarbeit oder im Veranstaltungsmanagement.
Die Begleitung dient zugleich dazu, sicherzustellen, dass die Vorgaben des studierendenWERK BERLIN, beispielsweise in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz, Nutzungsrechte und weitere organisatorische Rahmenbedingungen, eingehalten werden.
Das Projektteam ist verpflichtet, die Anweisungen des Personals des Kulturwerks jederzeit zu beachten, umzusetzen und zu respektieren. Dies gilt insbesondere für Anweisungen, die der Sicherheit, der Einhaltung rechtlicher oder organisatorischer Vorgaben sowie dem ordnungsgemäßen Ablauf des Projekts oder der Veranstaltung dienen.
1. Allgemeine Hinweise
- Mit der Antragstellung entsteht kein Anspruch auf Förderung.
- Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor, Projekte sowie damit verbundene Veranstaltungen und Aktionen jederzeit abzusagen oder zu beenden. Ein Anspruch auf Durchführung des Projekts oder der Veranstaltung besteht nicht.
- Das studierendenWERK BERLIN kann nicht gewährleisten, dass sämtliche für die künstlerische oder kreative Arbeit gewünschten Materialien, technischen Geräte, Dienst- und Sachleistungen, Ausstattungsgegenstände oder sonstiges Equipment bereitgestellt bzw. beschafft werden können.
- Die Projektträger*innen verpflichten sich, das Projekt eigeninitiativ und verlässlich voranzubringen und die vereinbarten Aufgaben und Absprachen einzuhalten.
- Die Projektträger*innen verpflichten sich, das Kulturwerk frühzeitig zu informieren, wenn die Durchführung des Projekts gefährdet ist, sich wesentliche Änderungen ergeben oder das Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Eine frühzeitige Mitteilung führt für die Projektträger*innen grundsätzlich zu keinem Nachteil.
2. Kommunikation der Unterstützung durch das studierendenWERK BERLIN
Jede Form der Förderung oder Unterstützung des Projekts durch das studierendenWERK BERLIN muss in der externen Kommunikation des Projekts angemessen kenntlich gemacht werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- der Hinweis „Das Projekt wird unterstützt vom studierendenWERK BERLIN“ in Pressemitteilungen sowie weiteren schriftlichen Kommunikations- und Informationsmaterialien zum Projekt. Dies gilt auch für Beiträge in sozialen Medien, Blogs und auf Webseiten;
- die Verwendung des Logos des studierendenWERK BERLIN auf Printmedien sowie in digitalen Medien, auf Webseiten und in sozialen Medien;
- die vorherige Freigabe von Printmedien und sonstigen Veröffentlichungen, auf denen das Logo des studierendenWERK BERLIN verwendet wird, durch das Kulturwerk;
- die korrekte Bezeichnung der Veranstaltungsorte des studierendenWERK BERLIN. Die jeweils zu verwendende Bezeichnung wird den Projektträger*innen durch das Kulturwerk mitgeteilt.
Eine fehlende, unvollständige oder wiederholt fehlerhafte Kommunikation durch das geförderte Projektteam kann zur Einschränkung oder Einstellung der Projektförderung durch das studierendenWERK BERLIN führen.
3. Verantwortung und Haftung
- Das studierendenWERK BERLIN übernimmt keine Haftung für Verspätungen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen, Dateien, Eigentum oder Besitz der Projektträger*innen oder beteiligter Dritter, insbesondere während der Vorbereitung, des Auf- und Abbaus, der Veranstaltung sowie bei damit verbundenen Transporten, An- und Abreisen.
- Für Schäden, die durch Projektträger*innen, Projektmitglieder oder sonstige am Projekt beteiligte Personen gegenüber Dritten verursacht werden, übernimmt das studierendenWERK BERLIN keine Haftung, soweit die Haftung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen beim studierendenWERK BERLIN liegt. Dies gilt insbesondere für Schäden an ausgeliehenen Geräten, technischem Equipment, Materialien, Räumlichkeiten oder sonstigem Eigentum.
- Die Projektträger*innen sind verpflichtet, mit den ihnen überlassenen Räumen, Materialien, Geräten und sonstigem Equipment sorgfältig und sachgerecht umzugehen.
- Das studierendenWERK BERLIN empfiehlt den Projektträger*innen, einen ausreichenden privaten Haftpflichtversicherungsschutz zu prüfen.
4. Datenschutz
Für die Antragstellung, Prüfung, Organisation und Durchführung der Projektförderung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Das studierendenWERK BERLIN nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst.
Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie hier.
5. Nutzungsrechte und Urheberschaft
- Die Antragsteller*innen versichern, dass sie über sämtliche für die Durchführung und Präsentation des Projekts erforderlichen Rechte und Nutzungsrechte verfügen oder diese rechtzeitig einholen. Sie stellen insbesondere sicher, dass durch die Durchführung, Präsentation und Veröffentlichung des Projekts keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
- Die Urheberschaft an den im Rahmen des Projekts entstandenen künstlerischen Arbeiten, Objekten, Texten, Konzepten und sonstigen Werken verbleibt bei den jeweiligen Urheber*innen.
- Bei gemeinschaftlich entstandenen Arbeiten sind die beteiligten Personen dafür verantwortlich, die Urheberschaft und gegebenenfalls die jeweiligen Nutzungsrechte untereinander zu klären. Soweit dies für die Durchführung oder Kommunikation des Projekts erforderlich ist, sind die entsprechenden Informationen dem studierendenWERK BERLIN mitzuteilen.
- Die Projektträger*innen sind dafür verantwortlich, das studierendenWERK BERLIN darüber zu informieren, wenn für die Nutzung oder Aufführung von Werken Rechte einer Verwertungsgesellschaft oder sonstiger Rechteinhaber*innen betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Musik, Texte, Bildmaterial, Film- und Videoaufnahmen sowie andere urheberrechtlich geschützte Werke.
5. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
- Im Zusammenhang mit dem Projekt, dessen Vorbereitung und Durchführung können durch das studierendenWERK BERLIN Foto-, Ton- und Videoaufnahmen entstehen. Diese können insbesondere die Veranstaltung, beteiligte Personen sowie präsentierte künstlerische Arbeiten und Objekte zeigen.
- Das studierendenWERK BERLIN darf diese Aufnahmen ohne kommerzielle Absicht für Zwecke der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation über das jeweilige Projekt sowie über die Arbeit des Kulturwerks verwenden und veröffentlichen.
- Die Nutzung kann insbesondere auf Webseiten, in sozialen Medien, in Printmedien, Dokumentationen, Plakaten, Informationsmaterialien und vergleichbaren Veröffentlichungen erfolgen.
- Für eine entsprechend zulässige Nutzung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung oder sonstige Entgeltzahlungen.
- Soweit eine Urheber*innenangabe erforderlich oder vereinbart ist, benennt das studierendenWERK BERLIN die Urheber*innen der dargestellten Arbeiten sowie gegebenenfalls die Urheber*innen der verwendeten Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen angemessen.
- Sofern für einzelne Aufnahmen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese unabhängig von der Projektförderung eingeholt.