Allgemeine Teilnahmebedingungen Aktionen Kulturwerk

(Stand April 2024)

Mit der Anmeldung für Aktionen des Bereiches Kultur & Internationales (aka Kulturwerk) erklären die Teilnehmer*innen, dass sie alle im Folgenden aufgeführten Punkte zur Kenntnis genommen haben und dass sie mit allen unten genannten Punkten einverstanden sind. Bitte beachten, dass für einige Aktionen noch besondere Teilnahmebedingungen, Hinweise und Ergänzungen gelten. Diese sind unten ausgeführt. 

Der Bereich Kultur & Internationales (aka Kulturwerk) organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Ausstellungen, Kurse, Workshops und verschiedene Aktionen in den Sparten Bühne & Musik, Get Together, Literatur, Kunstraum, Film und Diversity. Darunter z.B. Talentwettbewerbe, Theaterprojekte, Get Together, Lesungen, Spieleabende oder Buchclubs.

Unser Purpose lautet: Mit unserem Veranstaltungs- und Workshopangebot können sich Berliner Studierende in Räumen und Safer Spaces ausprobieren, kreativ werden und ihre Talente weiterentwickeln. Studierende jeglicher Studienfächer und Herkunft können sich vernetzen und gemeinsam etwas unternehmen. „Raum geben“, „Diversität leben“ und „Kreativität fördern“ sind die Leitsätze unserer Arbeit.

Das Kulturwerk begreift die Aktionen als wichtigen Beitrag zum selbstgesteckten Ziel, die Diversität zu leben und die Kreativität der Studierenden zu fördern. Die Aktionen fördern darüber hinaus die Begegnung der Studierenden untereinander, über Hochschulen und Fakultäten hinweg.

Die Aktionen werden von Mitarbeiter*innen des studierendenWERKs organisiert und teilweise geleitet, jedoch werden diese auch meistens von externen professionellen Partner*innen geleitet. Die Themen werden aus der Nachfrage der Studierenden vor dem Hintergrund eines erweiterten Kulturbegriffs entwickelt.

Die einzelnen Aktionen werden auf der Webseite www.stw.berlin/kultur veröffentlicht. Die Vielfalt des Angebots ist darunter sehr groß, wir bieten 2-stündigen Workshops und Aktionen an, aber auch Kurse, die regelmäßig 1x pro Woche oder alle 2 Wochen stattfinden. Die Infos zum jeweiligen Kurs, Workshop oder zur jeweiligen Aktion sollen immer der Webseite entnommen werden.

  • Unser Angebot ist nur für Studierende aus Kooperationshochschulen im Zuständigkeitsbereich des studierendenWERKs Berlin. Wenn deine Hochschule oder Universität auf der unten stehenden Liste nicht erscheint, darfst du nicht daran teilnehmen. Die Studierendenausweise werden vor Beginn des Angebotes kontrolliert. 
  • Die Hochschulen sind hier aufgelistet.
  • Achtung: Die Bafög-Aufstellung gilt nicht.

  • Bedingung für die Teilnahme ist, dass wir die Teilnehmer*innen und deren Aktionen mit Texten, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen dokumentieren, die wir mit Beginn der Teilnahme und über den Projektabschluss hinaus auch in Zukunft für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit z. B. zur Bewerbung von künftigen Angeboten, zur Berichterstattung, usw. verwenden. 

     

  • Es dürfen während eines Kurses, Workshops oder einer Aktion keine vordergründig politischen oder religiösen Darbietungen vermittelt werden. Es dürfen während eines Kurses, Workshops oder einer Aktion auch keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonstige diskriminierende Inhalte vermittelt werden. Sollte dies geschehen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und es werden ggfs. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

 

  • Die Anmeldung für die Aktionen ist in der Regel ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin/Termine über Eveeno oder über die Webseite möglich. 
  • Die Anmeldung und ggf. Bezahlung erfolgt über Eveeno – der Link dazu ist im Eventkalendereintrag zu finden. Unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die Entrichtung der Teilnahmegebühr erfolgt über die bei der Anmeldung gewählte Zahluntsart an den Vertragspartner Eveeno.
  • Fie die Teilnahme an bestimmten Aktionen - vor allem Semesterkurse, Wochendkurse, Workshops und Ausflüge - wird teilweise eine Teilnahmegebühr (Schutzgebühr) verlangt. Damit werden ein kleiner Teil der Kosten (z.B. Requisiten, die Kopien für Noten, Dienstleister*innen, Technik, Schließdienst usw.) abgedeckt.
  • Die Plätze werden in der Regel nach dem Prinzip „First Come, First served“ vergeben. Für einzelne Aktionen gibt es jedoch interne Auswahlprozesse. Bitte beachte dafür die besonderen Teilnahmebedingungen unten aufgelistet. 
  • Die Anmeldung ist nur für einzelne Personen möglich.
  • Die Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar. 
  • Wenn mehr Anmeldungen eingehen, als es zur Verfügung stehende Plätze gibt, wird eine Warteliste geführt.
  • Das nach Zahlungsabschluss zugesande Buchungsbestätigung sowie ein Studierendenausweis sind zum ersten Termin der Aktion der jeweiligen Mitarbeiter*in des Bereichs oder Leitung vorzulegen. 
  • Bei wiederkehrenden Kursen (z.B. Freispieler, Chor Unität, Improtheater) ist eine neue Anmeldung zu jedem Semester erfolderlich. 

  • Es kann immer passieren, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann oder die Stundenpläne sich an der Uni ändern. Denke aber bitte daran, dass uns Bescheid sagen! Denn sonst bleibt ein Platz leer, der jemand auf der Warteliste gerne gekriegt hätte und es entstehen für uns unnötige Kosten, denn jeder Platz kostet Geld.
  • Gebührenpflichtige Aktionen: Teilnehmende können die Teilnahme bis zu 3 Werktage (MO - FR) vor Beginn der Aktion schriftlich an kultur@stw.berlin absagen. Da mit einer Stornierung und Rücküberweisung Gebühren entstehen und ein Verwaltungsaufwand damit verbunden ist, behählt sich das studierendenWERK Berlin vor eine Bearbeitungsgebühr von 1,20€ einzubehalten.  
      • Aktion beginnt am Montag - Absagen bis Dienstag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Dienstag - Absagen bis Mittwoch davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Mittwoch - Absagen bis Donnerstag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Donnerstag - Absagen bis Freitag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Samstag oder Sonntag - Absagen bis Montag davor um 23.59 Uhr
  • Gebührenpflichtige Aktionen: Nach Ablauf der oben genannten Frist ist eine Erstattung ausgeschlossen. Sollte trotzdem ein Rücktritt gewünscht sein, bitten wir um eine Kontaktaufnahme unter kultur@stw.berlin, um weitere Vorgehensweise im Einzelfall zu klären. 
  • Wir brauchen diese Vorlaufzeit, um z. B. Studierende aus der Warteliste reinzunehmen oder Leiter*innen verbindliche Zahlen über die zu erwartenden Teilnehmer*innen zu übermitteln.
  • Bei Nichterscheinen oder Abbrechen der Teilnahme nach Beginn der Aktion besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Teilnahmegebühr.

  • Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor Veranstaltungen und Aktionen zu jedem Zeitpunkt abzusagen, zu ändern, zu verlängern oder zu kürzen, auch ohne Angabe von Gründen. Bei Absagen von gebührenplichtigen Aktionen erhalten die Teilnehmer*innen die Teilnagmegebühr zu 100% erstattet. 
  • Bei Absagen, Änderungen oder Verschiebungen sind die Erstattung von eigenen Material-, Ersatz-, Folge- oder Reisekosten der Teilnehmenden ausgeschlossen. 
  • Den Vorgaben seitens des studierendenWERKs und seiner Mitarbeiter*innen in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht, Sicherheit, Brandschutz, Technik, Arbeitsschutz, usw. sind Folge zu leisten.
  • Das studierendenWERK kann einzelne teilnehmende Personen von der Teilnahme nach Anmeldung oder nach Beginn der Aktion ausschließen
    • bei Nichtbetrachtung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung oder Kursleitung, da die Anweisungen insbesondere dem reibungslosen Ablauf der Aktion und der Sicherheit am Veranstaltungsort dienen
    • bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Aktionen trotz vorangehender Abmahnung, insbesondere Störung des Aktions- oder Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- oder Geräuschsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitungen, Teilnehmer*innen, Beschäftigen von studierendenWERK Berlin oder den von studierendenWERK Berlin beautragten Personen.
    • Verstoß gege die Hausordnung des Veranstaltungsortes. 
  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht garantieren, dass alle für die künstlerisch-kreative Arbeit seitens der Teilnehmer*innen mitgebrachten Materialien, Technik, Ausstattung etc. während der Veranstaltung aufgebaut oder benutzt werden können. Eine Absprache und Klärung ist immer mit dem Büro Kultur und Internationales nötig.
  • Das Einsetzen von Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Konfetti-Massen o.ä. sind verboten. 
  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht garantieren, dass alle für die künstlerisch-kreative Arbeit gewünschten Materialien, Technik, Ausstattung, etc. beschafft werden oder eingesetzt werden können. Ggf. ist die Anschaffung des Materials von den Teilnehmer*innen selber zu leisten. 

  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht für Verspätungen, Verluste und Beschädigung durch Diebstahl oder Verluste und Beschädigungen durch Dritte an Objekten, Dateien und Eigentum oder Besitz der Teilnehmer*innen, sowie der damit verbundenen Transporte, Anreisen und Abreisen, verantwortlich gemacht werden.
  • Das studierendenWERK BERLIN lehnt jede Haftung für Schäden, die durch die Teilnehmer*innen bei Dritten entstehen, insbesondere an durch die Studierenden ausgeliehenen Geräten, Equipment, Material, usw. für die gesamte Dauer der Vorbereitung und Durchführung einer Aktion ab.
  • Das studierendenWERK BERLIN empfiehlt den Teilnehmer*innen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie über alle Rechte an den künstlerischen Beiträgen verfügen und dass diese frei von Rechter Dritter sind.
  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Die Teilnehmer*innen stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Rechten Dritter sowie von allen diesbezüglichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung, frei.

  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie die nötigen Nutzungsrechte für ihre künstlerischen Darbietungen besitzen und keine Urheberschaft verletzen.
  • Im Rahmen der Veranstaltung und deren Vorbereitung entstandene Abbildungen, Ton- und Videoaufnahmen von Teilnehmer*innen sowie künstlerischen Arbeiten und Objekte können vom studierendenWERK ohne kommerzielle Absicht genutzt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Aktion bzw. Projekt (z. B. für Plakate, Kalender, Informationen im Zusammenhang mit der Aktion, allgemeines Info-Material des Bereichs, usw.). Die Nutzung ist zeitlich nicht eingeschränkt.
  • Das studierendenWERK BERLIN wird gestattet, die Beiträge zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere für die Neuzusammenstellung für Trailer und Teaser sowie für Kommunikationszwecke.
  • Die Nutzung erfolgt ohne Anspruch auf Entschädigung oder Entgeltzahlungen.
  • Das studierendenWERK BERLIN verpflichtet sich, bei der Nutzung die dargestellten Künstler*innen zu nennen und die Urheberschaft der dargestellten Arbeiten anzugeben, sowie den Urheber*in bzw. die Urheber*innen der jeweiligen Bild- und Tondateien zu nennen.
  • Die Urheberschaft von entstandenen Arbeiten, Objekten und Ideen bleibt bei den jeweiligen Autor*innen. Bei gemeinschaftlich entstandenen Arbeiten muss die Urheberschaft ggfs. im Einzelnen geklärt werden. Die beteiligten Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Urheberschaft in diesem Fall unter sich zu regeln und die Urheberschaft in Gemeinschaft dem studierendenWERK BERLIN und allen Teilnehmer*innen schriftlich mitzuteilen.
  • Die Teilnehmer*innen teilen dem studierendenWERK ggfs. mit, welcher Verwertungsgesellschaft sie angehören oder ob Werke von Verwertungsgesellschaften lizensiert werden. Dies wird bereits im Anmeldeformular erfasst.
  • Das Einverständnis gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt.

Nein. Die Clubs, Kurse, Workshops und Aktionen gehören zum Kulturangebot des studierendenWERKs BERLIN für die Studierenden Berlins. Es findet zwar im hochschulischen Umfeld statt, ist aber kein Angebot der Hochschulen.

Besondere Teilnahmebedingungen und Ergänzungen für bestimmte Aktionen 

  • Unität ist der Chor für alle vom studierendenWERKS BERLIN. Er hat rund 250 studierende Mitglieder aus allen Universitäten, mit denen das studierendenWERK BERLIN kooperiert. Es gibt den Chor seit 2014. Er ist ein Projekt des Bereiches Kultur und Internationales des studierendenWERKs Berlin.
  • Das studierendenWERK Berlin ist erster Ansprechpartner für Fragen bezüglich Mitgliedschaft, Anmeldung, Abschlusskonzerte, Noten-Akquise, Dienstleister*innen und alle weiteren Angelegenheiten bezüglich des Freiraums. Die Chorleitung ist erste*r Ansprechpartner*in für musikalische und inhaltliche Fragen.
  • Darüber hinaus gibt es im Chor ein studentisches Organisations-Team, die sog. Chor-Ordination. Die Chor-Ordination kümmert sich um vielfältige Abstimmungsaufgaben im Chorbetrieb, entwickelt neue Ideen und Vorschläge, organisiert u. a. den Probentag, das Chorprobenwochenende, Partys, Sonderaktionen, usw. Sie stimmen sich auch im Auftrag der Chormitglieder mit dem BKI ab. Alle Mitglieder der Chor-Ordination engagieren sich ehrenamtlich. Jede*r im Chor ist herzlich eingeladen, sich in der Chor-Ordination einzubringen.
  • In der Regel gibt es zwei „Schnupperproben“, damit man sich ein Bild vom Chor machen kann. In den letzten Semestern waren die Plätze bereits nach der ersten Schnupperprobe vergeben. Es lohnt sich also, rechtzeitig einzusteigen. Der Chor ist hauptsächlich in den Vorlesungszeiten aktiv (Chorproben, Konzerte, usw.). Bitte beachte oben die Informationen und Bedingungen für die Anmeldung sowie die Stornobedingungen. 
  • Bedingung für die Teilnahme ist, alle von den Chorleitern vorgeschlagenen Tools (Videokonferenztools, Chattools, Kommunikationstools usw.) zu nutzen. Die Nutzung der Tools ist notwendig für eine erfolgreiche Teilnahme am Chor und erforderlich für eine erfolgreiche Gestaltung der Proben.
  • Was wird gesungen: Der Chor singt Popmusik in drei bis sechsstimmigen Arrangements. Es werden sowohl ganz aktuelle Sachen, wie auch Klassiker der Popgeschichte, wie die „Bohemian Rhapsody“ von Queen oder „Beat it“ von Michael Jackson, gesungen. In der Regel werden vier bis sechs größere Stücke im Semester gesungen. Dazu kommen kleinere Kanons und etwas, das der Chor „Music of the Moment“ nennt: in der großen Gruppe improvisierte Musikstücke.
  • Muss ich Noten lesen können?: Nein. Wie in jedem Chor hilft zwar musikalisches Verständnis, aber Du wirst auch ohne Spaß haben und Deine Stimme einbringen können. In den Proben und Workshops an Probentagen und –Wochenenden kannst Du auch viel lernen.
  • Wann und wo probt der Chor?: Die Proben sind innerhalb des Semesters immer mittwochs von 18:30 bis 21:00 Uhr. Darüberhinaus finden in der Regel ein bis zwei zusätliche Probentage an einem Samstag oder Sonntag sowie ein Probenwochenende statt. Die Termine werden am Anfang des Semesters bekannt gegeben. 
  • Gibt es ein Vorsingen?: Nein. Wenn wir sagen „Chor für alle des studierendenWERKs BERLIN“, dann meinen wir das so.
  • Wann und wo tritt der Chor auf?: Es sind am Ende des Semesters 1 bis 2 Abschlusskonzerte mit Publikum geplant, in dem wir zeigen, was wir im Semester so gesungen haben. Dazu kommen Auftritte bei offiziellen Veranstaltungen des studierendenWERKs BERLIN oder der Unis (z.B. Fete de la Musiwue, Lange Nacht der Wissenschaften o.ä.), Kooperationskonzerte mit anderen Musikern, Flashmobs und Spontanauftritte.
  • Was ist eigentlich der „Werkstattchor“?: Der Werkstattchor ist ein kleines Ensemble im Ensemble. Sänger*innen, die bereits ein oder mehrere Semester bei uns singen, haben die Möglichkeit, sich musikalisch zu engagieren. Sie leiten Stimmproben, unterstützen bei der Stückauswahl und singen eigene, ambitioniertere Stücke. Da die Chorleitung dafür musikalisches Verständnis voraussetzt, gibt es für dieses Ensemble ein kleines Aufnahme-Vorsingen.

  • Die CultureTrips sind Ausflüge, die vom Büro Kultur & Internationales „Kulturwerk“ des studierendenWERKs BERLIN organisiert werden. Die Ausflüge haben zum Ziel, den Studierenden Berlins den Zugang zur kulturellen Vielfalt der Stadt und ihres über Tagesausflüge zu erreichenden Umlands zu erleichtern. Die Ausflüge fördern darüber hinaus die Begegnung der Studierenden untereinander, über Hochschulen und Fakultäten hinweg. Das Kulturbüro begreift die CultureTrips als wichtigen Beitrag zum selbstgesteckten Ziel, die Diversität zu leben und die Kreativität der Studierenden zu fördern.

     

  • Das Kulturwerk ist im Vorfeld der Ausflüge die Anlaufstelle für Fragen und Wünsche. Die eigentlichen Ausflüge werden von studentischen Mitarbeiter*innen (sog. „Kulturbegleiter*innen“) betreut. Die Kulturbegleiter*innen sind während des Ausflugs die Ansprechpartner*innen für Fragen. Nach dem Ende der Reise ist das Kulturbüro des studierendenWERKs BERLIN wieder die Anlaufstelle für Fragen,
    Feedback, Anregungen, Kritik und Lob.

     

- Aufgrund der Sensibilität der Themen wird es nur eine Dokumentation mit Fotos oder Videos in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Personen geben. Den Teilnehmenden ist es untersagt Fotos zu machen, die andere Teilnehmenden zeigen.

Erklärung und Haftungsfreistellung für den Selbstverteidigung und Selbstbehauptungs-Workshop:
1.1 Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.

1.2 Dabei ist den teilnehmenden Personen bekannt, dass Muay Thai/ Selbstbehauptung_Selbstverteidigung ein Kontaktsport/Kontakt-Bewegungsform ist, bei dem es zu mehr oder weniger starkem Körperkontakt kommt und hierbei das Risiko ernsthafter Verletzungen nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

1.3 Die teilnehmenden Personen versichern, sportgesund zu sein und bezüglich eventuell bestehender Verletzungen und/oder sonstiger gesundheitlicher Einschränkungen vor der Teilnahme am Training eine*n Ärztin/Arzt konsultiert und die Trainer*in davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollten während des Trainings Beschwerden jedweder Art oder Unwohlsein auftreten, teilen die teilnehmenden Personen dies der Trainer*in unverzüglich mit.

1.4 Den teilnehmenden Personen ist es bewusst, dass das falsche und unachtsame Ausführen der Übungen gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

1.5 Hiermit stellen die teilnehmenden Personen die Trainer*in sowie die Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hiermit sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche berechtigter Dritter aufgrund erlittener Verletzungen. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Trainer*innen oder der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

1.6 Für den Verlust oder der Beschädigung aller mitgebrachten Sachen übernimmt die Trainer*in keine Haftung.

- Mit „Lies los!“ bietet das STW studentischen Autor*innen eine Plattform zur Förderung ihrer Kreativität in Berlin. Sie richtet sich an Studierende, die ihre selbst verfassten Texte vor Publikum vorlesen möchten.

- Die Texte, die im Rahmen der Veranstaltung gelesen werden, müssen von den Lesenden selbst verfasst sein.

- Es gibt keine inhaltlichen oder formellen Vorgaben an die Texte. Die Lesezeit sollte 15 Minuten nicht überschreiten. Die Autor*innen müssen noch nichts veröffentlicht haben. Es können auch fremdsprachige Texte gelesen werden. Sofern der Text nicht englisch ist, sollte dann eine Übersetzung bereitliegen.

- Die Plattform ist offen für alle Formen und Arten des künstlerisch- literarischen Ausdrucks und alle kreativ-innovativen Ansätze. Alle Literaturgattungen sind willkommen und können auch kombiniert werden.

- Die Texte können zudem online auf dem Literaturblog des studierendenWERKs BERLIN veröffentlicht werden. Hierzu muss eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden.

- Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor, jederzeit Texte ohne Angabe von Gründen von den Lesungen auszuschließen.

- Die Teilnehmer*innen müssen keine "Profis“ sein – im Gegenteil! Das Projekt ist vor allem ein Ort für Kreative, die neben ihrem Studium künstlerisch tätig sind.

- Die Teilnehmer*innen können auch gerne mehrfach an der Lesereihe mit jeweils neuen Texten teilnehmen.

- Für ihre Tätigkeit erhalten die teilnehmenden Personen keine Vergütung.

- Die Anmeldung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen über das verlinkte Formular im Eventkalender. Da das Abendprogramm nicht länger als 120 Minuten dauern sollte, behalten wir uns vor, die Anmeldungsliste nach der entsprechenden Teilnehmerzahl zu schließen. Die Teilnehmer*innen erhalten zeitnah nach der Anmeldung eine Mitteilung, ob sie angenommen wurden. In Einzelfällen kann eine Anmeldung auch bis einen Tag vor der Veranstaltung erfolgen. Jedoch kann eine Bearbeitung der Anmeldung dann nicht garantiert werden.