Teilnahmebedingungen Aktionen mit Auswahlprozess

(Stand April 2024)

Mit der Anmeldung für Aktionen des Bereiches Kultur & Internationales (aka Kulturwerk) erklären die Teilnehmer*innen, dass sie alle im Folgenden aufgeführten Punkte zur Kenntnis genommen haben und dass sie mit allen unten genannten Punkten einverstanden sind. Bitte beachten, dass für einige Aktionen noch besondere Auswahlprozesse, Teilnahmebedingungen, Hinweise und Ergänzungen gelten. Diese sind unten ausgeführt. 

Der Bereich Kultur & Internationales (aka Kulturwerk) organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Ausstellungen, Kurse, Workshops und verschiedene Aktionen in den Sparten Bühne & Musik, Get Together, Literatur, Kunstraum, Film und Diversity. Darunter z.B. Talentwettbewerbe, Theaterprojekte, Get Together, Lesungen, Spieleabende oder Buchclubs.

Unser Purpose lautet: Mit unserem Veranstaltungs- und Workshopangebot können sich Berliner Studierende in Räumen und Safer Spaces ausprobieren, kreativ werden und ihre Talente weiterentwickeln. Studierende jeglicher Studienfächer und Herkunft können sich vernetzen und gemeinsam etwas unternehmen. „Raum geben“, „Diversität leben“ und „Kreativität fördern“ sind die Leitsätze unserer Arbeit.

Das Kulturwerk begreift die Aktionen als wichtigen Beitrag zum selbstgesteckten Ziel, die Diversität zu leben und die Kreativität der Studierenden zu fördern. Die Aktionen fördern darüber hinaus die Begegnung der Studierenden untereinander, über Hochschulen und Fakultäten hinweg.

Die Aktionen werden von Mitarbeiter*innen des studierendenWERKs organisiert und teilweise geleitet, jedoch werden diese auch meistens von externen professionellen Partner*innen geleitet. Die Themen werden aus der Nachfrage der Studierenden vor dem Hintergrund eines erweiterten Kulturbegriffs entwickelt.

Die einzelnen Aktionen werden auf der Webseite www.stw.berlin/kultur veröffentlicht. Die Vielfalt des Angebots ist darunter sehr groß, wir bieten 2-stündigen Workshops und Aktionen an, aber auch Kurse, die regelmäßig 1x pro Woche oder alle 2 Wochen stattfinden. Die Infos zum jeweiligen Kurs, Workshop oder zur jeweiligen Aktion sollen immer der Webseite entnommen werden.

  • Unser Angebot ist nur für Studierende aus Kooperationshochschulen im Zuständigkeitsbereich des studierendenWERKs Berlin. Wenn deine Hochschule oder Universität auf der unten stehenden Liste nicht erscheint, darfst du nicht daran teilnehmen. Die Studierendenausweise werden vor Beginn des Angebotes kontrolliert. 
  • Die Hochschulen sind hier aufgelistet.
  • Achtung: Die Bafög-Aufstellung gilt nicht.

  • Bedingung für die Teilnahme ist, dass wir die Teilnehmer*innen und deren Aktionen mit Texten, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen dokumentieren, die wir mit Beginn der Teilnahme und über den Projektabschluss hinaus auch in Zukunft für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit z. B. zur Bewerbung von künftigen Angeboten, zur Berichterstattung, usw. verwenden. 

     

  • Es dürfen während eines Kurses, Workshops oder einer Aktion keine vordergründig politischen oder religiösen Darbietungen vermittelt werden. Es dürfen während eines Kurses, Workshops oder einer Aktion auch keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonstige diskriminierende Inhalte vermittelt werden. Sollte dies geschehen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und es werden ggfs. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

 

  • Die Anmeldung bzw. Bewerbung für die Aktionen ist in der Regel ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin/Termine über Eveeno oder über die Webseite möglich. 
  • Der Ablauf des Auswahlprozesses wird für jede Aktion unten beschrieben.
  • Die Anmeldung bzw. Bewerbung und ggf. Bezahlung erfolgt über Eveeno – der Link dazu erhälst du nach dem Auswahlprozess. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die Entrichtung der Teilnahmegebühr erfolgt über die bei der Anmeldung gewählte Zahlungsart an den Vertragspartner Eveeno.
  • Für die Teilnahme an bestimmten Aktionen - vor allem Semesterkurse, Wochenkurse, Workshops und Ausflüge - wird teilweise eine Teilnahmegebühr (Schutzgebühr) verlangt. Damit werden ein kleiner Teil der Kosten (z.B. Requisiten, die Kopien für Noten, Dienstleister*innen, Technik, Schließdienst usw.) abgedeckt.
  • Das nach Zahlungsabschluss zugesandte Buchungsbestätigung sowie ein Studierendenausweis sind zum ersten Termin der Aktion der jeweiligen Mitarbeiter*in des Bereichs oder Leitung vorzulegen. 
  • Bei wiederkehrenden Kursen (z.B. Freispieler, Chor Unität, Improtheater) ist eine neue Anmeldung bzw. Bewerbung zu jedem Semester erforderlich. 

  • Es kann immer passieren, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann oder die Stundenpläne sich an der Uni ändern. Denke aber bitte daran, dass uns Bescheid sagen! Denn sonst bleibt ein Platz leer, der jemand auf der Warteliste gerne gekriegt hätte und es entstehen für uns unnötige Kosten, denn jeder Platz kostet Geld.
  • Gebührenpflichtige Aktionen: Teilnehmende können die Teilnahme bis zu 3 Werktage (MO - FR) vor Beginn der Aktion schriftlich an kultur@stw.berlin absagen. Da mit einer Stornierung und Rücküberweisung Gebühren entstehen und ein Verwaltungsaufwand damit verbunden ist, behählt sich das studierendenWERK Berlin vor eine Bearbeitungsgebühr von 1,20€ einzubehalten.  
      • Aktion beginnt am Montag - Absagen bis Dienstag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Dienstag - Absagen bis Mittwoch davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Mittwoch - Absagen bis Donnerstag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Donnerstag - Absagen bis Freitag davor um 23.59 Uhr
      • Aktion beginnt am Samstag oder Sonntag - Absagen bis Montag davor um 23.59 Uhr
  • Gebührenpflichtige Aktionen: Nach Ablauf der oben genannten Frist ist eine Erstattung ausgeschlossen. Sollte trotzdem ein Rücktritt gewünscht sein, bitten wir um eine Kontaktaufnahme unter kultur@stw.berlin, um weitere Vorgehensweise im Einzelfall zu klären. 
  • Wir brauchen diese Vorlaufzeit, um z. B. Studierende aus der Warteliste reinzunehmen oder Leiter*innen verbindliche Zahlen über die zu erwartenden Teilnehmer*innen zu übermitteln.
  • Bei Nichterscheinen oder Abbrechen der Teilnahme nach Beginn der Aktion besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Teilnahmegebühr.

  • Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor Veranstaltungen und Aktionen zu jedem Zeitpunkt abzusagen, zu ändern, zu verlängern oder zu kürzen, auch ohne Angabe von Gründen. Bei Absagen von gebührenplichtigen Aktionen erhalten die Teilnehmer*innen die Teilnagmegebühr zu 100% erstattet. 
  • Bei Absagen, Änderungen oder Verschiebungen sind die Erstattung von eigenen Material-, Ersatz-, Folge- oder Reisekosten der Teilnehmenden ausgeschlossen. 
  • Den Vorgaben seitens des studierendenWERKs und seiner Mitarbeiter*innen in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht, Sicherheit, Brandschutz, Technik, Arbeitsschutz, usw. sind Folge zu leisten.
  • Das studierendenWERK kann einzelne teilnehmende Personen von der Teilnahme nach Anmeldung oder nach Beginn der Aktion ausschließen
    • bei Nichtbetrachtung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung oder Kursleitung, da die Anweisungen insbesondere dem reibungslosen Ablauf der Aktion und der Sicherheit am Veranstaltungsort dienen
    • bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Aktionen trotz vorangehender Abmahnung, insbesondere Störung des Aktions- oder Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- oder Geräuschsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitungen, Teilnehmer*innen, Beschäftigen von studierendenWERK Berlin oder den von studierendenWERK Berlin beautragten Personen.
    • Verstoß gege die Hausordnung des Veranstaltungsortes. 
  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht garantieren, dass alle für die künstlerisch-kreative Arbeit seitens der Teilnehmer*innen mitgebrachten Materialien, Technik, Ausstattung etc. während der Veranstaltung aufgebaut oder benutzt werden können. Eine Absprache und Klärung ist immer mit dem Büro Kultur und Internationales nötig.
  • Das Einsetzen von Pyrotechnik, Nebelmaschinen, Konfetti-Massen o.ä. sind verboten. 
  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht garantieren, dass alle für die künstlerisch-kreative Arbeit gewünschten Materialien, Technik, Ausstattung, etc. beschafft werden oder eingesetzt werden können. Ggf. ist die Anschaffung des Materials von den Teilnehmer*innen selber zu leisten. 

  • Das studierendenWERK BERLIN kann nicht für Verspätungen, Verluste und Beschädigung durch Diebstahl oder Verluste und Beschädigungen durch Dritte an Objekten, Dateien und Eigentum oder Besitz der Teilnehmer*innen, sowie der damit verbundenen Transporte, Anreisen und Abreisen, verantwortlich gemacht werden.
  • Das studierendenWERK BERLIN lehnt jede Haftung für Schäden, die durch die Teilnehmer*innen bei Dritten entstehen, insbesondere an durch die Studierenden ausgeliehenen Geräten, Equipment, Material, usw. für die gesamte Dauer der Vorbereitung und Durchführung einer Aktion ab.
  • Das studierendenWERK BERLIN empfiehlt den Teilnehmer*innen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie über alle Rechte an den künstlerischen Beiträgen verfügen und dass diese frei von Rechter Dritter sind.
  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
  • Die Teilnehmer*innen stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung von Rechten Dritter sowie von allen diesbezüglichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung, frei.

  • Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie die nötigen Nutzungsrechte für ihre künstlerischen Darbietungen besitzen und keine Urheberschaft verletzen.
  • Im Rahmen der Veranstaltung und deren Vorbereitung entstandene Abbildungen, Ton- und Videoaufnahmen von Teilnehmer*innen sowie künstlerischen Arbeiten und Objekte können vom studierendenWERK ohne kommerzielle Absicht genutzt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Aktion bzw. Projekt (z. B. für Plakate, Kalender, Informationen im Zusammenhang mit der Aktion, allgemeines Info-Material des Bereichs, usw.). Die Nutzung ist zeitlich nicht eingeschränkt.
  • Das studierendenWERK BERLIN wird gestattet, die Beiträge zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere für die Neuzusammenstellung für Trailer und Teaser sowie für Kommunikationszwecke.
  • Die Nutzung erfolgt ohne Anspruch auf Entschädigung oder Entgeltzahlungen.
  • Das studierendenWERK BERLIN verpflichtet sich, bei der Nutzung die dargestellten Künstler*innen zu nennen und die Urheberschaft der dargestellten Arbeiten anzugeben, sowie den Urheber*in bzw. die Urheber*innen der jeweiligen Bild- und Tondateien zu nennen.
  • Die Urheberschaft von entstandenen Arbeiten, Objekten und Ideen bleibt bei den jeweiligen Autor*innen. Bei gemeinschaftlich entstandenen Arbeiten muss die Urheberschaft ggfs. im Einzelnen geklärt werden. Die beteiligten Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Urheberschaft in diesem Fall unter sich zu regeln und die Urheberschaft in Gemeinschaft dem studierendenWERK BERLIN und allen Teilnehmer*innen schriftlich mitzuteilen.
  • Die Teilnehmer*innen teilen dem studierendenWERK ggfs. mit, welcher Verwertungsgesellschaft sie angehören oder ob Werke von Verwertungsgesellschaften lizensiert werden. Dies wird bereits im Anmeldeformular erfasst.
  • Das Einverständnis gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt.

Nein. Die Clubs, Kurse, Workshops und Aktionen gehören zum Kulturangebot des studierendenWERKs BERLIN für die Studierenden Berlins. Es findet zwar im hochschulischen Umfeld statt, ist aber kein Angebot der Hochschulen.

Besondere Teilnahmebedingungen und Ergänzungen für bestimmte Aktionen 

  • Das studierendenWERK BERLIN veranstaltet jährlich den Wettbewerb „Mix it! –Talents“ zur Förderung der studentischen und internationalen Kultur in Berlin. Die Teilnehmer*innen können sich in 7 Vorentscheidungen bzw. Open Stages für den Auftritt in der Nacht der Talente qualifizieren. Die Termine für die Open Stages sind im Eventkalender zu finden. Das Publikum entscheidet jeweils über den/die Gewinner*in des Abends, der/die sich damit für das Mix it! Finale qualifiziert. Ziel ist es, im Mix it! Finale unterschiedlichste studentische Acts auf einer Bühne auftreten zu lassen – eben einen „Mix“ aus verschiedenen Bühnenformaten anzubieten. 
  • Probentermine vor den Open Stages oder Finale können nach Einzelfall vereinbart werden.
  • Für jeden Act bei den Qualifikationsterminen gibt es 50 EUR Aufwandsentschädigung. Der/die Gewinner*in des jeweiligen Publikumspreises gewinnt 200 EUR (die Aufwandsentschädigung entfällt) und erhält die Chance am Mix it! Finale“ teilzunehmen.
  • Kann ein*e Gewinner*in nicht bei der Nacht der Talente auftreten, so erhalten die Zweitplatzierten der jeweiligen Open Stage die Chance auf den Auftritt. Falls diese nicht können, so geht die Chance an die Drittplatzierten usw. Im Mix it! Finale treten dann alle Gewinner*innen der Qualifizierungstermine wieder auf.
  • Das Publikum entscheidet auch über die Gewinner*innen im Mix it! Finale“. Es gibt keine Aufwandsentschädigungen, aber es wird als Hauptpreis der Publikumspreis in Höhe von 1000 EUR vergeben. Die Abstimmung erfolgt durch das Publikum. Jede*r Besucher*in kann zwei gleichwertige Stimmen abgeben. Beide Stimmen müssen zwei unterschiedlichen Wettbewerbsbeiträgen gegeben werden. Die Preisvergabe erfolgt nach Anzahl der pro Wettbewerbsbeitrag gesammelten Stimmen. Der erste Preis geht an den Wettbewerbsbeitrag, der die meisten Stimmen gesammelt hat. Die Gewinner*innen werden am Veranstaltungsabend bekanntgegeben.

Besondere Teilnahmebedingungen 

1.1. Bei Gruppen soll mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen an einer der o. g. Hochschulen immatrikuliert sein, also z. B. 2 von 4 oder 1 von 2. Bei ungeraden Zahlen, sollte mehr als die Hälfte immatrikuliert sein, also z. B. 2 von 3 oder 3 von 5.Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung, in der sie sich für die „Mix it! Night Of Talents“ qualifizieren, immatrikuliert sein. Die Immatrikulationsbescheinigung ist mit der Anmeldung einzureichen.

1.2. Sollten Sie die Qualifikation zur „Mix it! Night Of Talents“ schaffen und sind aber nicht mehr an einer der o. g. Hochschulen immatrikuliert, können sie dennoch teilnehmen. Das gilt allerdings nur für Solo Künstler*innen oder für Gruppen, die bei der Nacht der Talente die gleichen Teilnehmer*innen haben als beim ersten Auftritt. Sollte sich die Gruppenkonstellation bis zur „Nacht der Talente“ ändern, gilt wieder die Regel im Punkt 1.2. 

1.3. Die Kandidat*innen dürfen an der Reihe Mix it! Talents bei 2 Open Stages teilnehmen.

1.4. Allerdings: Wer einmal eine Open Stage gewonnen hat, darf sich nicht mehr für eine weitere im gleichen Jahr anmelden.

1.5. Wer einmal beim Finale, der Mix it! „Mix it! Night of Talents“ gewonnen hat, darf sich nicht mehr für die Reihe Mix it! Talents anmelden.

1.6. Für Gruppenstärken gilt folgendes: Die Gruppen dürfen zwischen 2 und 30 Mitglieder haben. Künstlerisch selbständige Untergruppen aus z. B. Chören dürfen sich bewerben. Ein Chor darf sich jedoch nicht mehrfach mit Teilgruppen bewerben, z. B. ein Chor mit 100 Mitgliedern bewirbt sich mit 3 Teilgruppen zu jeweils 33.

Was kann ich auf der Bühne zeigen?

Gruppen und Solist*innen sollen ihr Talent in einem rund 10-minütigen Auftritt auf der Bühne zeigen. Die Dauer kann bei den Qualifikationsterminen ggfs. von der Moderation geändert werden, je nach Zahl der Teilnehmer*innen, die noch auftreten möchten. Der Art der Darbietung sind keine Grenzen gesetzt. Sie müssen auch kein "Profi“ sein – im Gegenteil! Mix it! ist vor allem ein Ort für Kreative, die neben ihrem Studium künstlerisch tätig sind.

Wie kann ich mich bewerben?

Zur Bewerbung genügt das Ausfüllen des vollständigen Anmeldebogens, der auf der Homepage des studierendenWERKs BERLIN angeboten wird. Bei Gruppen muss ein*e Ansprechpartner*in die Anmeldung und das Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen für alle übernehmen. 

In der Anmeldung muss u. a. angegeben werden, zu welchem Termin die Teilnehmer*innen sich anmelden möchten. Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Technik benötigt wird bzw. was mitgebracht wird.

Eine Auswahl erfolgt durch das Team des kulturWERKs, nach Anmeldeschluss. Da das Abendprogramm nicht länger als 120 Minuten dauern sollte und wir ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm bieten wollen, behalten wir uns vor die Anmeldefrist abzuwarten und anschließend Zu- und Absagen rauszuschicken. Die Teilnehmer*innen erhalten schnellstmöglich eine Mitteilung, ob sie angenommen wurden. In Einzelfällen kann eine Anmeldung auch bis einen Tag vor der Veranstaltung erfolgen. Jedoch kann eine Bearbeitung der Anmeldung dann nicht garantiert werden.

Bei Probenwünschen im Voraus ist eine rechtzeitige Anmeldung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung unbedingt erforderlich.

Falls Technik benötigt wird, die nicht im Formular aufgelistet ist, kontaktiere uns (Mail an: kultur@stw.berlin), um den Bedarf zu klären. Es kann nicht garantiert werden, dass die benötigten Materialien zur Verfügung gestellt werden können, bzw. eingesetzt werden können.

 

 

1. Was ist das Projekt Berlin Stories?   

Das studierendenWERK BERLIN veranstaltet das Stadtschreiber*innenprojekt „Berlin Stories“ (im Folgenden kurz: Berlin Stories) zur Förderung der studentischen Kreativität in Berlin.

Das Projekt richtet sich an eine*n Berliner Studierende*n, die oder der über ein Kalenderjahr hinweg literarische Texte aus studentischer Perspektive schreibt und auf einem Onlineblog veröffentlicht. Die Texte müssen sich thematisch auf Berlin beziehen.

Ziel des Projektes ist es, Studierenden durch kreatives Arbeiten eine Plattform zu bieten. Das Projekt ist explizit für alle Studierenden offen, die an den mit dem studierendenWERK BERLIN kooperierenden Hochschulen immatrikuliert sind. Sie müssen keine Profis sein und kein Literaturstudium belegen.

Das Projekt ist offen für alle Formen und Arten des künstlerisch-literarischen Ausdrucks und alle kreativ-innovativen Ansätze, die über die Form des Online-Blogs abgebildet werden können. Alle Literaturgattungen sind willkommen und können auch kombiniert werden. Ebenso können andere Kunstformen (z.B. Bildende Kunst, Fotografie) als Ergänzung zum literarischen Text oder  - in Abstimmung - andere Social Media Kanäle einbezogen werden.

Die Texte werden online auf dem Literaturblog des studierendenWERKs BERLIN veröffentlicht. Zudem sind Lesungen bei der Lesereihe des studierendenWERKs BERLIN sowie eine Auftakt- und Abschlusslesung sowie ein Abschlussprojekt geplant.

Des Weiteren werden die Texte, die während des Projektes entstehen für die Literaturanthologie des studierendenWERKs verwendet und in dieser veröffentlicht.

Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor, jederzeit Texte ohne Angabe von Gründen von der Veröffentlichung auszuschließen.

 

2. Anforderungen und Kriterien

2.1. Anforderungen an die Texte

a)   Die Texte müssen von dem/der Studierenden selbst und innerhalb der jeweiligen Projektlaufzeit verfasst werden.

b)  Die Texte müssen in regelmäßigen Abständen über die Projektlaufzeit hinweg produziert werden (ca. ein Text pro Woche, mindestens jedoch zwei Texte pro Monat).

c)   Zu jedem Text muss eine Abbildung (Foto/Zeichnung etc.) in jpg oder ein Video mitgeschickt werden, da dies das Blogformat erfordert. 

d)   Die Texte müssen sich thematisch direkt oder indirekt mit Berlin befassen und die studentische Perspektive sollte sich in den Texten wiederspiegeln.

e)  Alle literarischen Gattungen und Genres sind erlaubt und können kombiniert werden. Andere Künste (Fotografie, Film, Bildende Kunst) können ergänzend zum Text genutzt werden oder zum Beispiel Text auch als Film/Podcast wiedergegeben werden. Auch der Einbezug von Social Media Kanälen ist nach Abstimmung möglich.

 

2.2. Veröffentlichung der Beiträge

Die Beiträge müssen in regelmäßigen Abständen (siehe Punkt 2.1., b) an das BKI – Büro Kultur & Internationales des studierendenWERKs BERLIN an kultur@stw.berlin geschickt werden. Die Beiträge werden dann nach einer Prüfung auf einem Literaturblog unter www.stw.berlin/kultur veröffentlicht.

Veröffentlichungen in Print- und weiteren Onlinemedien des studierendenWERKs BERLIN sowie ggfs. potentieller Kooperationspartner können begleitend und nachträglich durch das studierendenWERK BERLIN stattfinden. Dies gilt insbesondere auch für die Literaturanthologie des studierendenWERKs. Daraus ergibt sich keine zusätzliche Bezahlung für die/den Stadtschreiber*in.

 

2.3. Teilnahme an öffentlichen Lesungen und Auftritten

Der oder die Studierende erklärt sich bereit, regelmäßig an der Lesereihe Lies los! des studierendenWERKs BERLIN teilzunehmen und dort selbst gewählte Texte vorzutragen. Außerdem wird eine öffentliche Lesung zu Beginn und am Ende der Projektlaufzeit stattfinden. Auf der Abschlusslesung stellt die/der Stadtschreiber*in ein Abschlussprojekt vor.

Weitere öffentliche Lesungen und Auftritte z.B. bei anderen Aktionen des studierendenWERKs BERLIN oder Kooperationspartnern sind während und nach der Projektlaufzeit möglich.

Wichtig: Es dürfen keine vordergründig politischen oder religiösen Inhalte vermittelt werden, z.B. Werbung für Parteien, politische Gruppen oder Kirchen. Es dürfen keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben, tierquälerischen, Persönlichkeitsrechte gefährdenden oder sonstige diskriminierende oder extremistische Inhalte oder Symbole gezeigt werden. Sollte dies geschehen, wird der Beitrag ohne Angabe von Gründen von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Es werden darüber hinaus ggf. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

3. Projektlaufzeit

Das Projekt startet am 1. Februar eines jeden Kalenderjahr und endet am 31. Januar des folgenden Jahres. Wenn das Jahr mit einer*m anderen Stadtschreiber*in geteilt wird, dann geht das 1. Halbjahr vom 1. Februar – 31. Juli und das 2. Halbjahr vom 1. August – 31. Januar.

Während dieser Zeit muss sich die*der Stadtschreiber*in hauptsächlich in Berlin aufhalten (also zum Beispiel kein Auslandssemester absolvieren).

 

4. Was erhalte ich für meine Tätigkeit?

Für ihre/seine Tätigkeit erhält der oder die Studierende für die Dauer der Projektlaufzeit ein Study&Work-Entgelt vom BKI – Büro Kultur & Internationales des studierendenWERKs BERLIN. Dieses wird - gegen Vorlage eines Arbeitszeitnachweises am Ende eines jeden Monats mit 14,00€ pro Stunde vergütet, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 420,00€. Das entspricht maximal 30 Arbeitsstunden pro Monat. Für den Abdruck in zusätzlichen Medien des studierendenWERKs BERLIN oder den honorarfreien Abdruck in Medien, der durch die Vermittlung des studierendenWERKs zustande kommt, wird kein zusätzliches Honorar gezahlt.

 

5. Wie kann ich mich bewerben?

Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente (Anmeldeformular, Motivationsschreiben, Textproben) werden auf der Webseite www.stw.berlin/kultur gelistet. Ggf. sollen die Unterlagen in anonymer Form abgegeben werden. Bitte auf die Informationen in der Beschreibung des Calls achten!

 

6. Wie wird der /die Studierende ausgewählt?

Eine Fachjury mit einer studentischen Vertretung sowie der/dem vorherigen Stadtschreiber*in wählt aus den Bewerber*innen eine*n Studierende*n aus. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Jury ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7. Allgemeine Vorgaben

  • Die Teilnehmer*innen dürfen nur eine Amtszeit (1 Jahr bzw. 6 Monate) für das Projekt „Berlin Stories“ des studierendenWERKs BERLIN tätig sein. Abgelehnte Bewerber*innen können sich für eine andere Amtszeit erneut bewerben.
  • Die im Rahmen von Berlin Stories entstanden Texte müssen von der*m Autor*in bei Publikation in anderen Medien (Buch, Anthologie, Zeitschrift, Film, Radiofeature etc.) mit folgendem Zusatz versehen werden: „Dieser Text/Diese Texte sind im Rahmen des Stadtschreiber*innenprojektes Berlin Stories 20XX des studierendenWERKs BERLIN entstanden“
  • Das studiendenWERK BERLIN übernimmt neben dem Study&Work-Entgeltkeine Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen.
  • Das studierendenWERK BERLIN übernimmt keine Haftung für die benutzen Medien oder Hilfsmittel.
  • Ergänzende Medieninhalte z.B. Fotos oder Bilder sind erlaubt, solange die Rechte dafür nachgewiesen werden. Dies ist zu dokumentieren.

 

8. Disqualifikation

Bewerber*innen, die

-      die genannten Vorgaben nicht erfüllen

-      deren Bewerbungsunterlagen unvollständig sind

-      deren Bewerbung nach der Bewerbungsdeadline eingehen

werden disqualifiziert.

-      Ebenso Bewerber*innen, die in dem betreffenden Zeitraum nicht in Berlin anwesend sind.

 

9. Die Termine im Überblick

  • Projektdauer: 1.2. – 31.01. des folgendes Jahres  bzw. 1.2.-31.7. und 1.8.-31.1.
  • Regelmäßige Lesungen in der Vorlesungszeit bei der Leseplattform „Lies los“
  • Auftaktlesung im Januar und Abschlusslesung im Sommer bzw. Januar
  • Abschlussprojekt beim Abschlussevent
  • Sowie ggf. weitere Auftritte

 

1. Was ist die interkulturelle Schreibgruppe „TextTransit“ des STW?

Mit der interkulturellen Schreibgruppe „TextTransit“ bietet das STW studentischen Autor*innen eine Plattform zur Förderung ihrer Kreativität und zum Ausdruck ihrer Diversität in Berlin. Sie richtet sich an Studierende, die ihre selbst verfassten Texte in einer Gruppe unter Leitung eines Autors/einer Autorin über einen längeren Zeitraum verbessern möchten.

Die Bewerbung ist auf Deutsch sowie auf anderen Sprachen möglich, wenn die Teilnehmer*innen in der Lage sind, sich selbst ins Deutsche zu übersetzen, wobei keine perfekte literarische Übersetzung verlangt wird.

 

2. Anforderungen, Kriterien und Bedingungen

Die Texte müssen von dem/der Studierenden selbst verfasst sein. Alle Literarischen Gattungen und Genres sind erlaubt und können kombiniert werden.

Die Bewerber*innen müssen keine fertigen Autor*innen sein oder ein Literaturstudium belegen. Allerdings ist die Gruppe für Studierende gedacht, die bereits schreiben bzw. erste Versuche gestartet haben und die ernsthaft und über längere Zeit an ihren Texten arbeiten und ihr Schreiben somit verbessern wollen.

Die Teilnehmenden sollen regelmäßig an der Gruppe teilnehmen und ebenso an den damit verbundenen literarischen Präsentationen (Zwischenlesung und Abschlusslesung).

Das studierendenWERK BERLIN behält sich vor, die Texte auf dem Online-Literaturblog sowie in seiner Literaturanthologie zu veröffentlichen. Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor, jederzeit Texte ohne Angabe von Gründen von Lesungen auszuschließen.

Wichtig: Es dürfen keine vordergründig politischen oder religiösen Inhalte veröffentlicht werden. Es dürfen keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben, tierquälerischen, Persönlichkeitsrechte gefährdenden oder sonstige diskriminierenden oder extremistischen Inhalte oder Symbole gezeigt werden. Sollte dies geschehen, wird der/die Teilnehmer*in sofort ohne Angabe von Gründen von der Gruppe ausgeschlossen. Es werden darüber hinaus ggf. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

3. Was erhalte ich für meine Tätigkeit?

Für ihre/seine Tätigkeit erhält der oder die Studierende keine Vergütung.

 

4. Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsmodalitäten sind unter www.stw.berlin/kultur im aktuellen Eventkalenderbeitrag zur Ausschreibung gelistet. Die Bewerbungsmodalitäten und die Bewerbungsfrist sind einzuhalten.

 

5. Wie wird der /die Studierende ausgewählt?

Die leitende Person der TextTransit-Gruppe wählt anhand der eingereichten Texten und Motivationsschreiben von den Bewerber*innen 10 bis 12 Studierende aus. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Leitung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

6. Teilnehmerbeitrag

 Ein Teilnehmerbeitrag von 25 Euro wird pro Semester erhoben.

 

7. Allgemeine Vorgaben

Das studierendenWERK BERLIN übernimmt keine Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen. Das studierendenWERK BERLIN übernimmt keine Haftung für die benutzen Medien oder Hilfsmittel.

 

8. Disqualifikation

Bewerber*innen, die

-      die genannten Vorgaben nicht erfüllen und

-      deren Bewerbungsunterlagen unvollständig sind

werden disqualifiziert.

Das StudierendenWERK BERLIN und das Centre Régional des Oeuvres universitaires de Paris (CROUS de Paris) sind die Projektpartner (im Folgenden so bezeichnet) des Austauschprojekts. Die Themensetzungen können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Ziel des Austauschprojekts ist, Studierenden aus beiden Städten durch gemeinsames Arbeiten im Bereich Musik eine Plattform zu bieten. Jeweils ein*e Studierende*r aus Paris und Berlin können pro Jahr teilnehmen.

Der künstlerische Wettbewerb ist ein internationales, künstlerisch-interdisziplinäres Projekt, welches das CROUS de Paris gemeinsam mit dem studierendenWERK BERLIN durchführt. Ein weiteres Ziel des Projekts ist es, die gemeinsame künstlerische Arbeit zwischen Studierenden aus Paris in Berlin zu ermöglichen und die Vernetzung der Studierenden untereinander zu fördern. Es soll die Möglichkeit bieten, andere künstlerische Arbeitsmethoden und die lokalen Arbeitsbedingungen von Künstler*innen in Paris und Berlin kennenzulernen. Durch die Begegnung der jungen Künstler*innen sind auch neue Projekte entstanden, in denen die Studierenden weiterhin zusammenarbeiten und die kreative Energie aus der Erfahrung mitnehmen.

 Der Austausch beginnt online und setzt sich in Paris fort, wo gemeinsam an einer musikalischen Produktion gearbeitet wird.  Der Prozess des gemeinsamen Arbeitens ist hierbei mindestens genauso wichtig wie die Ergebnisse. Die Ergebnisse werden in Paris produziert und aufgenommen und dem Publikum in Berlin am 21.06.2024 bei der Fête de la musique (als Gastbeitrag) vorgestellt.

Der Austausch ist offen für Einzelpersonen und für alle Formen und Arten des musikalischen Ausdrucks.

Die Reisekosten und Unterbringung, sowie die Verpflegung während der Aufenthalte in beiden Städten werden von den Projektpartnern übernommen. Während des Projektteils in Berlin wohnen die Berliner Studierenden in ihren Wohnungen und haben keinen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Berliner Hotel.

Die Termine für 2024 sind:

  • Bewerbungszeitraum: 29.01.-29.02.2024
  • Bewerbungsschluss: 29.02.2024, 23:59 Uhr
  • Ergebnisse: bis 15. März 2024
  • Online-Begegnung: Ende März 2024
  • Aufenthalt in Paris: 08.-12. April 2024
  • Aufenthalt in Berlin: 18.-22. Juni 2024
  • Auftritt (Fête de la musique) in Berlin: 21.06.2024

 

Die Teilnahme an dem ganzen Programm ist verpflichtend.

 

1. Wer kann aus Berlin am Projekt teilnehmen?

Es können sich Einzelpersonen für das Austauschprojekt bewerben.

Der Austausch steht allen Studierenden offen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung und der Durchführung des Projekts in Berlin an einer der Partnerhochschulen des studierendenWERKs BERLIN immatrikuliert sind. (WiSe 23/24, SoSe 2024).

Die Hochschulen sind hier aufgelistet.

Studierende anderer Hochschulen können nicht berücksichtigt werden.

Studierende an Pariser Hochschulen bewerben sich über den Projektpartner CROUS de Paris. Die Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsmodalitäten sind harmonisiert, jedoch nicht 100% identisch, was auf unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Vorgaben für beide Projektpartner beruht.

Die Teilnehmer*innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- volljährig sein

- in den Zeiträumen vom 08.-12. April 2024 und 18.-22. Juni 2024 verfügbar sein

- mindestens das Niveau B1 in Englisch und/oder Französisch.

- Bereitschaft mit der Bahn zwischen Paris und Berlin reisen

- Bereitschaft in Berlin vor Publikum auf der Bühne aufzutreten

Es ist nicht erforderlich, über zertifizierte musikalische Fähigkeiten zu verfügen oder in einem musikbezogenen Bereich tätig zu sein oder zu studieren. Sie müssen also kein "Musik Profi“ sein oder bereits Bühnenerfahrung haben. Bewerbungen aller Genres sind willkommen! Jedoch muss bei der Bewerbung eine musikalische Probe abgegeben werden, siehe Punkt 3.

 

2. Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt über ein Formular auf der Webseite www.stw.berlin/kultur. Jede Bewerbung benötigt mindestens:

  • 1 Online Formular
  • 1 Motivationsschreiben
  • Die Immatrikulationsnachweise der Bewerber*innen
  • Eine Audio- oder Videoaufnahme mit einer Länge von mindestens 2 Minuten bzw. mindestens 1 Song. Die Audioqualität ist von größter Bedeutung (Es kann auch ein Link aus Youtube und/oder spotify, soundcloud o.Ä. gesendet werden.)

 

Die Form des Motivationsschreibens ist nicht festgelegt. Aus dem Motivationsschreiben sollte jedoch ersichtlich werden, warum Interesse am internationalen Arbeiten mit Studierenden aus Paris und Berlin besteht.

Wichtig: Es dürfen weder bei der Bewerbung noch während der Produktion oder auf der Bühne vordergründig politische oder religiöse Darbietungen eingereicht, produziert und/oder gezeigt werden. Es dürfen auch keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonstige diskriminierende Inhalte gezeigt werden. Sollte dies geschehen, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und es werden ggfs. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

3. Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist oder „Deadline“ für die Einreichung ist im Call zu finden. Es gilt die Uhrzeit des Formularversands. Die Deadline kann jedoch seitens der Organisatoren ohne Angaben von Gründen verlängert werden. Die aktuelle Deadline ist auf der Webseite des studierendenWERKs BERLIN veröffentlicht.

Jede unvollständige Bewerbung oder Bewerbungen, die nach der gültigen Deadline eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt und vom Projekt ausgeschlossen.

 

4. Wie läuft das Auswahlverfahren?

Eine unabhängige gemeinsame Jury wählt die Teilnehmer*innen aus Berlin und Paris aus.

Die Jury besteht mindestens aus je eine(m)r Vertreter*in des studierendenWERKs BERLIN aus dem Bereich Kultur, Internationales & Kompetenzen und des CROUS de Paris, zwei bis drei studentischen Vertreter*innen, sowie mindestens einer Person aus dem professionellen Musikbereich.  

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar und muss nicht erklärt oder begründet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

5. Online-Kennenlernen

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse kommt es für die ausgewählten Studierenden zu einem ersten Treffen mit allen Organisationsteams und den sie begleitenden Musikprofis bzw. Techniker*innen. Ziel dieses Treffens ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, einander kennenzulernen und ihre Fragen zu klären.

Danach wird den Studierenden dringend empfohlen, regelmäßige Treffen zu organisieren, um mit der Entwicklung von Ideen zu beginnen und die Formate zu definieren, die sie für die Erstellung der Musikproduktion übernehmen möchten.

 

6. Künstlerische Residenz

Um gemeinsam ein musikalisches künstlerisches Schaffen zu ermöglichen, nehmen die Studierenden an zwei künstlerischen Residenzen teil. Während des Aufenthalts in Paris profitieren die Teilnehmer*innen von individuellen und kollektiven Treffen mit einem Fachmann im Musikbereich, um sie bei der Strukturierung und Umsetzung ihres Projekts zu unterstützen.

Die Herstellung der künstlerischen Kreation ist kostenlos, was bedeutet, dass die Studierenden alle ihnen zur Verfügung stehenden und von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Mittel nutzen können. Das Endergebnis muss eine Tonaufnahme bzw. ein Auftritt mit einer Dauer von mindestens 2 Minuten und maximal 10 Minuten sein.

Die Teilnehmer*innen werden in Berlin von Techniker*innen betreut, um den gemeinsamen Auftritt bei der Fête de la musique vorzubereiten.

Die Teilnehmer*innen müssen an beiden künstlerischen Residenzen teilnehmen. Es wird daher dringend empfohlen, dass Sie die notwendigen Vorkehrungen treffen, um zu den oben angegebenen Terminen verfügbar zu sein.

 Was ist der Wettbewerb „Film it! – Dein Film in 48 Stunden“?  

 Das studierendenWERK BERLIN veranstaltet jährlich den Kurzfilmwettbewerb „Film it! –Dein Film in 48 Stunden“ zur Förderung der studentischen Kreativität in BERLIN.

„Film it! – Dein Film in 48 Stunden“ ist ein Kurzfilmwettbewerb für Studierende, der die Fertigstellung eines Kurzfilms in 48 Stunden vorsieht. Der Kurzfilm muss zu einem bestimmten vom Veranstalter vorgegebenen Thema und mit bestimmten Elementen erstellt werden.

Ziel des Wettbewerbs ist, Studierenden durch gemeinsames, interdisziplinäres, kreatives Arbeiten eine Plattform zu bieten. Das Projekt ist explizit für alle Studierende offen, die an den mit dem studierendenWERK BERLIN kooperierenden Hochschulen immatrikuliert sind. Sie müssen keine Profis sein oder ein Medien- oder Filmstudium belegen.

Der Wettbewerb ist offen für alle Formen und Arten des künstlerisch-kreativen filmischen Ausdrucks und alle kreativ-innovative Ansätze. Alle Genres sind willkommen.

Für die eingereichten Filme besteht die Möglichkeit an einem öffentlichen Screening während der Abschlussveranstaltung teilzunehmen und einen der Publikumspreise zu erhalten.

Das studierendenWERK BERLIN behält sich das Recht vor, jederzeit Filme ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Was kann man gewinnen? Wie wird abgestimmt?

Zehn bis fünfzehn Filme erhalten die Möglichkeit, einen Publikumspreis zu gewinnen und bei der Abschlussveranstaltung gezeigt zu werden. Die Zahl der teilnehmenden Teams ist auf 15 begrenzt.

Insgesamt werden bei der Abschlussveranstaltung drei Publikumspreise vergeben.

  1. Preis: 500€
  2. Preis: 350€
  3. Preis: 250€

Die Abstimmung erfolgt durch das Publikum. Jede*r Besucher*in kann zwei gleichwertige Stimmen abgeben. Beide Stimmen müssen zwei unterschiedlichen Wettbewerbsbeiträgen gegeben werden. Die Preisvergabe erfolgt nach Zahl der pro Wettbewerbsbeitrag gesammelten Stimmen. Der erste Preis geht an den Wettbewerbsbeitrag, der die meisten Stimmen gesammelt hat. Entsprechend werden der 2. und 3. Preis festgelegt.

Die Gewinner*innen werden am Screening-Abend bekanntgegeben.

Der Termin für die Veranstaltung „Screening & Preisverleihung“ werden auf der Webseite www.stw.berlin/kultur veröffentlicht.

 

Wer kann sich bewerben?

Sowohl Produktionsteams, als auch Einzelpersonen können am Kurzfilmwettbewerb teilnehmen, so lange die u. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Teilnehmer*innen müssen an einer Berliner Hochschule immatrikuliert sein, die mit dem studierendenWERK BERLIN kooperiert. Die Liste der Hochschulen ist hier zu finden.

  • Die Immatrikulationsbescheinigungen sind mit der Anmeldung einzureichen.
  • Die Teilnehmer*innen müssen keine "Profis“ sein – im Gegenteil! Film it! ist vor allem ein Ort für Kreative, die neben ihrem Studium künstlerisch tätig sind.
  • Bei Produktionsteams soll mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen an einer der o. g. Hochschulen immatrikuliert sein, also z. B. 2 von 4 oder 1 von 2. Bei ungeraden Zahlen, sollte mehr als die Hälfte immatrikuliert sein, also z. B. 2 von 3 oder 3 von 5. Eine Maximalmitgliederzahl gibt es nicht.
  • Schauspieler*innen sind nicht von dieser Regel betroffen. Sie zählen nicht zum Produktionsteam, sodass zum Beispiel auch andere Darsteller*innen, die nicht (mehr) studieren, Teil des Projekts sein können.
  • Jedes Team bestimmt vor Anmeldung eine*n Hauptansprechpartner*in. Der/die Hauptansprechpartner*in unterschreibt alle Dokumente und übernimmt die Verantwortung im Namen des Teams.
  • Unter Produktionsteam versteht sich: Regie, Regieassistenz, Kameramann oder –frau, Assistenz des Kameramanns oder der -frau, Drehbuchautor*in, Cutter*in, Bühnenbild-, Kostüm- und/oder Lichtverantwortlichen und Produzent*in.
  • Der/die Hauptansprechpartner*in muss an einer der o.g. Hochschulen immatrikuliert sein
  • Der/die Hauptansprechpartner*in bekommt ggfs. den Publikumspreis ausgezahlt.
  • Andere Mitglieder des Produktionsteams haben keinen Anspruch auf die Ausschüttung des Publikumspreises durch das studierendenWERK BERLIN. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb des Produktionsteams geklärt werden.
  • Die Teilnehmer*innen dürfen am Wettbewerb so oft wie gewünscht teilnehmen.
  • Bedingung für die Teilnahme ist, dass wir die Teilnehmer*innen und deren Projekte, insbesondere Aufführungen, Darbietungen, Beiträge und Werke mit Texten, Fotos, Ton- und Videoaufnahmen dokumentieren, die wir mit Beginn der Teilnahme und über den Projektabschluss hinaus auch in Zukunft für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit z. B. zur Bewerbung von künftigen Angeboten, zur Berichterstattung, usw. verwenden.

 

Wie läuft der Wettbewerb ab? Wann wird das Thema bekannt gegeben? Wann starten die 48 Stunden? Was darf ich zeigen?

Das Thema wird an einem Freitag um 17 Uhr beim Kickoff-Event bekanntgegeben. Der Termin wird auf der Webseite www.stw.berlin/kultur veröffentlicht. Das Kickoff-Event finden online über Webex statt. Darüber hinaus werden drei Elemente vorgegeben, die im Film erscheinen müssen. Diese drei Elemente können Objekte, Sätze, Personennamen, o.ä. sein. Das Thema und die Elemente sind für alle Teams gleich.

Mindestens der*die Hauptansprechpartner*in vom Filmteam muss am Kickoff-Event teilnehmen.

Während des Kickoff-Events werden die Regeln des Wettbewerbs erläutert und die Veranstalter*innen werden den Vertreter*innen aller Teams folgende Dokumente, Informationen und/oder Objekte überreichen:

-      Thema

-      Drei Elemente. Die drei Elemente müssen Teil des Filminhalts sein.

-      Erklärungen, die mit Abgabe des Films ausgefüllt und unterschrieben zurückgegeben werden müssen.

 

Am Ende des Treffens um 18 Uhr beginnen die 48 Stunden, die für die Fertigstellung der Kurzfilme zur Verfügung stehen.

Die Abgabe der Filme erfolgt am folgenden Sonntag von 17 bis 18 Uhr. Die fertigen Kurzfilme müssen zusammen mit den erforderlichen unterschriebenen Dokumenten und Erklärungen abgegeben werden. Die Abgabe des Filmes und der Dokumente erfolgt digital.

 Die Art des filmischen Ausdrucks hängt von den vorgegebenen Themen ab und es sind keine Grenzen gesetzt.

Wichtig: Es dürfen im Film jedoch keine vordergründig politische oder religiöse Inhalte vermittelt werden. Es dürfen im Film keine fremdenfeindlichen, rassistischen, sexistischen, homophoben, tierquälerischen, Persönlichkeitsrechte gefährdenden oder sonstige diskriminierende oder extremistische Inhalte oder Symbole gezeigt werden. Sollte dies geschehen, wird der Film ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es werden darüber hinaus ggfs. auch rechtliche Schritte eingeleitet.

 

Wie kann ich mich anmelden? Wo melde ich mich an? Gibt es eine Deadline?

Zur Anmeldung genügt das Ausfüllen des vollständigen Anmeldebogens, der auf der Homepage des studierendenWERKs BERLIN angeboten wird. Bei Gruppen muss ein*e Hauptansprechpartner*in die Anmeldung und das Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen für alle übernehmen. Bei Abgabe des Films muss die Einverständniserklärung im Original von allen Mitgliedern unterschrieben werden.

Die Deadline für die Anmeldung ist am Tag des Kickoffs um 13 Uhr.

 

6.    Technik und Ausrüstung

Der Veranstalter stellt keine Technik und/oder Ausrüstung für den Wettbewerb bzw. um die Filme zu drehen, zur Verfügung.

Der Veranstalter übernimmt keine Kosten, die im Rahmen der Produktion entstehen.

Es dürfen alle Arten von Kameras, Mikrophonen und/oder Handys verwendet werden, solange die im Punkt 7 beschriebenen technischen Eigenschaften beachtet werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die benutze Technik.

 

7.    Technische Eigenschaften und allgemeine Vorgaben für die eingereichten Filme

 Die Dauer des Kurzfilms muss zwischen 1 und 6 Minuten betragen, inkl. Vorspann und/oder Abspann. Im Vorspann oder Abspann müssen folgende Wortlaute erhalten sein:

„Dieser Film entstand für „Film it! – Dein Film in 48 Stunden. Der 1. Kurzfilmwettbewerb des studierendenWERKs BERLIN“

sowie das Logo des studierendenWERKs BERLIN. Das Logo bekommen Sie per E-Mail zugeschickt.

Vor Beginn des Vorspanns oder Films müssen folgende Angaben erscheinen:

„Name des Filmteams, Datum und Filmtitel“

Archivfilme, Animationen, Fotos, Effekte oder grafische Bilder sind erlaubt, solange Sie die Rechte dafür besitzen. Dies ist nachweislich zu dokumentieren.

 

8.    Vorbereitung

Wir empfehlen vor Beginn der 48 Stunden folgende Vorbereitungen durchzuführen:

-      Zusammenstellung des Teams

-      Vorauswahl der Schauspieler*innen

-      Zusammenstellung der technischen Ausrüstung

-      Vorauswahl der Drehorte (Bitte Punkt 10 Drehgenehmigungen beachten)

-      Vorauswahl der Musik (Bitte Punkt 11 Musiknutzung beachten)

 

9.    Formate für die Abgabe des Films

Die Filme müssen in einem der folgenden Formate vorliegen: VOB, MP4, MOV, WMV.

Bitte kontrollieren Sie, dass der Film mit einem der gängigen WINDOWS Mediaplayer (VLC, Windows Media Player) abspielbar ist.

 

10. Drehgenehmigung

Die Drehgenehmigungen, sofern erforderlich, sind von den Teams selbst einzuholen.

Sollte der Film in einer Wohnung oder Privatgelände gedreht werden, brauchen Sie die Zustimmung der*des Eigentümer*in.

Sollten Sie auf öffentlichen Straßen oder in der U-Bahn, S-Bahn o. ä. drehen, informieren Sie sich bitte selbst über die nötigen Unterlagen oder Genehmigungen und über die gesetzlichen Voraussetzungen. Es empfiehlt sich, dass die Teams sich zeitnah mit den Genehmigungen auseinandersetzen, da es hier nicht selten eines gewissen Vorlaufs bedarf. Allgemeine Informationen dazu finden Sie u. a. hier:

 

Der Veranstalter haftet nicht für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen oder öffentliche Verkehrsmittel, die die Voraussetzungen für einen Dreh ohne Genehmigung nicht erfüllen.

Der Veranstalter haftet nicht für Dreharbeiten im Allgemeinen.

Strafen, welche die Teilnehmer*innen wegen einer nicht mitgeführten oder nicht vorhandenen Drehgenehmigung erhalten, sind von den Teilnehmer*innen zu zahlen.

 

11. Musikrechte

Musik darf nur eingesetzt werden, wenn:

-      sie frei von Verwertungsgesellschaftsansprüchen ist (z.B. GEMA)

-      die Filmteams die Nutzungsrechte für alle im Film eingebundene Musikstücke haben (Nachweis dafür ist mit der Abgabe des Films einzureichen)

-      unter die Creative-Commons-Lizenz fällt (https://de.creativecommons.org/): bitte in diesem Fall Band oder Sänger*innen im Abspann nennen, sowie die Quelle der Musik

-      sie speziell für die Produktion komponiert wurde (Nachweis mit der Abgabe einzureichen)

 

12. Disqualifikation

Teilnehmer*innen die

-      die genannten Vorgaben nicht erfüllen

-      den Film bis 18 Uhr nicht abgegeben haben

-      die Maximallänge überschreiten

-      die Immatrikulationsbescheinigung von mindestens der Hälfe des Teams nicht vorzeigen

-      die Rechte oder Erklärungen für die Musiknutzungen nicht vorliegen haben

-      die Hinweise im Punkt 4. nicht beachten

-      den Film vor der Preisverleihung veröffentlichen 

-      Trailer sind von der Regel ausgenommen.

werden disqualifiziert.

 

Für die Anmeldung zur Theatergruppe "Freispieler" muss ein kurzes Motivationsschreiben eingereicht werden. Darin soll beschreiben werden, welche Erfahrung Du mit Theaterspielen hast und warum Du bei den Freispielern mitmachen möchtest. Je nach Thema des Theaterstücks kann der*die Kursleiter*in eine thematisch passende Arbeitsprobe oder Vorschläge für das Theaterstück, oder andere schriftstellerische Arbeiten einfordern. Weitere Informationen dazu findest Du in dem entsprechenden Kalendereintrag.

Eine Bewerbung berechtigt nicht zur Teilnahme an dem Kurs. Der*die Kursleiter*in entscheidet darüber, welche Personen für den Kurs als Teilnehmer*innen ausgewählt werden.

Das Motivationsschreiben ist an folgende Mailadresse zu schicken: kultur@stw.berlin