Pädagogische Standards in den Kitas vom studierendenWERK BERLIN

Eingewöhnung

(Stand Dezember 2025)

Um zu gewährleisten, dass die Kindertagesstätten des studierendenWERKs BERLIN auf einem gleichmäßig hohen Niveau arbeiten, haben wir in unseren kitaübergreifenden Gremien für alle verbindliche pädagogische Standards entwickelt.

Diese Standards bilden das gemeinsame Grundgerüst, auf dem die Arbeit der einzelnen Einrichtungen aufgebaut ist. Sie bieten den Eltern eine Verlässlichkeit und tragen zu einer fachlichen „Corporate Identity“ der Pädagog*innen bei.

Folgende Standards wurden formuliert:

Eingewöhnung

Leitgedanke
Die Eingewöhnung des Kindes in die Kita bedarf einer besonderen Beachtung, da der Übergang aus der Familie in die Kita für jedes Kind eine große Herausforderung darstellt.
Um dem Kind einen optimalen Start in den Kita-Alltag zu ermöglichen, ist eine behutsame Eingewöhnung unabdingbar.
Eingewöhnung bedeutet, dass der Ablöseprozess zwischen den Eltern und dem Kind langsam und individuell zum Wohle des Kindes gestaltet wird.
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich das Kind in der Kita auf Dauer wohl fühlt.
Die Kindertagesstätten des studierendenWERKs orientieren sich am partizipatorischen Eingewöhnungsmodell nach Prof. Marjam Alemzadeh.

Ziele
Das Kind hat die Zeit, die es individuell benötigt, um sich an das neue Umfeld zu gewöhnen, neue soziale Kontakte zu knüpfen, sich angstfrei von seinen Eltern zu lösen und die pädagogischen Fachkräfte als neue Bezugspersonen anzunehmen.

Regelungen

  • Die Sorgeberechtigten werden im Einführungsgespräch über das Konzept der partizipatorischen Eingewöhnung informiert. Sie erhalten ein Heft, das ihnen in nachvollziehbaren Schritten erklärt, wie eine solche Eingewöhnung abläuft.
  • Die Eingewöhnung findet in Begleitung einer Bezugsperson des Kindes statt.
  • Ca. 4 Wochen vor Beginn der Eingewöhnung wird von den Bezugspädagog*innen der Elternbrief an die Sorgeberechtigten verschickt.
  • Die Dauer des Eingewöhnungsprozesses ist vom Kind und nicht von den Belangen der Bezugsperson abhängig. In der Regel beträgt sie ca. zwei bis vier zusammenhängende Wochen.
  • Eine Ausnahme bildet die Gruppe der Gastwissenschaftler*innen- und Stipendiatenkinder.
    Bei diesen Kindern kann es notwendig sein, eine ganz kurze Eingewöhnungsphase zu gestalten, da die Eltern sehr schnell ihren Hochschulverpflichtungen nachkommen müssen.
  • In der Regel sind die Bezugspädagog*innen während der Eingewöhnungsphase als feste Bezugspersonen für das Kind zuständig.
  • Während der Eingewöhnungsphase entscheiden die pädagogische Fachkraft, das Kind und die beteiligte Bezugsperson, wann und wie lange die Bezugsperson den Raum verlassen kann und somit eine erste kurze Trennung stattfindet.
  • Beim partizipatorischen Eingewöhnungmodell entscheiden ebenfalls alle gemeinsam – Kind, pädagogische Fachkraft und Bezugsperson -, wann das Kind zum ersten Mal in der Kita schläft.
  • Um einen möglichst guten Zeitpunkt wählen zu können, nutzt die pädagogische Fachkraft das Formblatt „Bereit für den Abschied“ und bespricht dies mit der Bezugsperson des Kindes.