BAföG in Berlin 2025
Umsetzung und Verstetigung der Studienstarthilfe
Insgesamt stand das BAföG-Amt 2025 für die verlässliche Umsetzung gesetzlicher Förderleistungen unter weiterhin hoher operativer Belastung. Die Studienstarthilfe hat sich als wichtiges Instrument zur Unterstützung von Studienanfänger*innen etabliert, bringt jedoch dauerhaft zusätzliche Anforderungen an Personal, Prozesse und Organisation mit sich. Parallel wurden externe Prüfimpulse aufgegriffen, Bearbeitungsprozesse überprüft und die Digitalisierung des Fachverfahrens weiter vorbereitet.
Das Amt für Ausbildungsförderung war 2025 insbesondere durch die Umsetzung und Verstetigung der Studienstarthilfe, die hohe Arbeitsbelastung zu den Semesterwechseln sowie die Prüfung durch den Landesrechnungshof geprägt. Die im Rahmen der 29. BAföG-Novelle eingeführte Studienstarthilfe war bereits zum Wintersemester 2024/25 stärker nachgefragt als erwartet, dies setzte sich im laufenden Jahr fort.
Die Studienstarthilfe führte im Amt zu einer dauerhaften zusätzlichen Belastung. Bereits zu Jahresbeginn wurde deutlich, dass die Bearbeitung einen hohen Personaleinsatz erfordert und langfristig nur durch einen dauerhaften Personalaufwuchs aufgefangen werden kann. Bei einer Verstetigung von rund 1.500 Anträgen jährlich wurde ein zusätzlicher Bedarf von voraussichtlich zwei Vollzeitstellen benannt. Gleichzeitig belasteten die neue Aufgabe und die Unterstützung der Widerspruchsstelle für die Fachaufsicht auch die übrigen Sachbearbeitenden, die ihre Hauptaufgaben weiterhin wahrnehmen mussten, darunter die Pflege des Ausbildungsstättenverzeichnisses, Anfragen des Bundesverwaltungsamts und internes Wissensmanagement.
Insgesamt gingen 2025 1.385 Anträge auf Studienstarthilfe ein. Im Jahresverlauf 2025 zeigte sich ein deutlich unterschiedliches Antragsaufkommen zwischen Sommer- und Wintersemester. Zum Sommersemester 2025 wurden bis einschließlich Mai lediglich 181 Anträge gestellt; damit lag die Nachfrage deutlich unter der Annahme von rund 500 Anträgen. Die vorhandene Personaldecke war für diese Phase ausreichend. Zum Wintersemester stieg das Aufkommen wieder stark an. Gleichzeitig konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit gesteigert werden; in den Zahlläufen Oktober und November 2025 standen jeweils knapp 50 Prozent mehr Bewilligungen auf Studienstarthilfe in den Zahllisten.
Auch die reguläre BAföG-Bearbeitung blieb von saisonalen Spitzen geprägt. Im Herbst befand sich das Amt in der Hochantragsphase zum Semesterende beziehungsweise Semesterbeginn; Anträge auf Studienstarthilfe konnten bis einschließlich 30. November 2025 fristwahrend gestellt werden.
Zugleich setzte sich der bundesweite Rückgang der BAföG-Geförderten fort: Nach den im August veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts erhielten 2024 vier Prozent weniger Personen BAföG-Leistungen als im Vorjahr; die Zahl der bundesweit Geförderten sank damit auf den niedrigsten Wert seit 2000. Auch in Berlin sank die Zahl der geförderten Studierenden. 2025 betrug sie 18.122, im Jahr 2024 waren es noch 19.618 gewesen (2023: 22.414).
Ein weiterer Schwerpunkt war die Prüfung des Landesrechnungshofs. Dieser hatte von September 2024 bis Januar 2025 örtliche Erhebungen im Amt durchgeführt und unter anderem aktuelle Zahlfälle, Einkommens- und Vermögensanrechnungen, Vorbehaltsberechnungen sowie Forderungsmanagement und Bußgelder geprüft. Nach Abschlussgespräch und Abschlussbericht nahm die Amtsleitung umfassend Stellung. Die Feststellungen des Landesrechnungshofs wurden zum Anlass genommen, Arbeitsprozesse zu überprüfen und, soweit möglich, anzupassen; insbesondere bei der Auflösung von Vorbehalten und im Forderungsmanagement ergab sich weiterer Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit der Fachaufsicht.
Positiv hervorzuheben ist die Entwicklung der Arbeitsorganisation. Der Krankenstand im Amt konnte über mehrere Jahre deutlich reduziert werden: von 9,7 Prozent im Jahr 2020 auf 5,3 Prozent im Jahr 2024. Als Gründe wurden unter anderem die großzügige Home-Office-Regelung, die interne Ausbildung zur Abfederung altersbedingter Abgänge, reduzierte persönliche Sprechzeiten mit stärkerem Fokus auf problematische Förderfälle sowie der Ausbau externer Beratung in Zusammenarbeit mit Unternehmenskommunikation und Sozialberatung genannt.