Beratung Barrierefrei Studieren in 2022

Ungebrochener Beratungsbedarf bei Studierenden mit Beeinträchtigung

Foto: Felix Noak / stW BERLIN
Beraterin begrüßt Studierende mit einer Gebärde

Die Beratung „Barrierefrei Studieren“ hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, Studierende zu unterstützen, die aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigungen spezielle Bedürfnisse haben. Dies umfasst eine umfassende Beratung zu diversen Themenbereichen wie dem Nachteilsausgleich, den besonderen Zulassungsbedingungen und den Möglichkeiten der Studienfinanzierung, die auf beeinträchtigungsbedingte Anforderungen zugeschnitten sind.

Das Beratungsangebot richtet sich in erster Linie an Studierende, die mit länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen konfrontiert sind. Dazu gehören nicht nur die sichtbaren Beeinträchtigungen wie Mobilitätseinschränkungen oder Hör- und Sehbehinderungen. Auch Studierende mit Erkrankungen oder Beeinträchtigungen wie Morbus Crohn, Krebs, Rheuma, HIV, AD(H)S, Autismus, psychischen Erkrankungen, Legasthenie und anderen nicht sofort erkennbaren Beeinträchtigungen können vom Angebot profitieren. 2022 war die Nachfrage nach Beratungen ungebrochen hoch.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit von „Barrierefrei Studieren“ ist die Zuständigkeit für die Gewährung von Inklusionszulagen nach dem Berliner Hochschulgesetz. Dabei steht im Vordergrund, dass Studienbewerber*innen und bereits eingeschriebene Studierende aufgrund ihrer beeinträchtigungsbedingten Bedarfe entsprechend unterstützt werden. Je nach individueller Situation können diese Inklusionsleistungen beispielsweise in Form von Studienassistenz, finanzieller Unterstützung für Bücher oder auch Dienstleistungen wie Gebärdensprachdolmetscher*innen gewährt werden. Ziel der Beratung ist es, Chancengleichheit im Studienalltag für alle Studierenden zu gewährleisten. Im Jahr 2022 ist die Zahl der Anträge auf Inklusionsleistungen leicht zurückgegangen.
Bild zeigt Entwicklung der Einzelberatungen. Die Anzahl der Einzelberatungen stiegt von 3229 im Jahr 2020 über 3335 im Jahr 2021 auf 2284 im Jahr 2022. Der größte Anteil der Beratungen in 2022 (insgesamt 2800) erfolgte schriftlich, lediglich 437 Beratungen waren telefonisch und nur 147 Beratung erfolgten persönlich vor Ort.
Inklusionsleistungen wurden 2022 vergeben an 74 chronisch Kranke, 24 Studierende mit einer Körperbehinderung, 46 Studierende mit einer Hörbehinderung und 29 Studierende mit einer Sehbehinderung.

Die Anzahl der Einzelberatungen ist auch 2022 gestiegen, weiterhin erfolgen die meisten Beratungen schriftlich.
Inklusionsleistungen wurden 2022 vor allem an chronisch erkrankte Studierende vergeben.

Grafik zeigt die Entwicklungen der Inklusionsleistunngen. Die Anzahl der Anträge ging 2022 zurück auf 229, lediglich 176 Studierende erhielten eine Förderung.
Dementsprechend ging auch die Höhe der ausgezahlten Inklusionsleistungen zurück, von 1,6 Millionen Euro in 2021 auf 1,3 Millionen Euro in 2022.

Die Anzahl der durch Inklusionsleistungen geförderten Studierenden ging 2022 zurück.
Entsprechend sank auch der Betrag der insgesamt ausgezahlten Inklusionsleistungen.