Allgemeines zu Einreise und Aufenthalt

Aufenthaltstitel zum Studium vs Asylverfahren

Wenn du aus dem Ausland kommst und in Deutschland studieren willst, brauchst du eine Erlaubnis, um hier zu bleiben.
Diese Erlaubnis heißt „Aufenthaltserlaubnis“. Welche Regeln für dich gelten, hängt davon ab, aus welchem Land du kommst.

Kommst du aus der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz?
Dann ist das ganz einfach. Du darfst ohne besondere Erlaubnis in Deutschland studieren. Das nennt man „Freizügigkeit“.
Du musst nur die Bedingungen der Hochschule erfüllen, also z. B. ein passendes Schulzeugnis haben.

Kommst du aus einem anderen Land (einem sogenannten Drittstaat)?
Dann ist es etwas komplizierter. Es ist wichtig, warum du nach Deutschland kommst:

  • Willst du zum Studieren einreisen?

  • Oder bist du aus deinem Land geflüchtet?

Wenn du geflüchtet bist, kommt es auf deine persönliche Situation an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Deutschland zu bleiben.
Zum Beispiel:

  • eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium

  • oder ein Asylverfahren

Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten. Wir erklären dir die Unterschiede. 

Komm gerne in unsere Beratung! Wir helfen dir weiter.

Wenn du nicht aus deinem Heimatland geflüchtet bist und zum Studieren nach Deutschland kommen möchtest, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium nach § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Du kannst dir selbst aussuchen, wo du studieren möchtest und an welcher Hochschule.

Damit du die Aufenthaltserlaubnis bekommst, musst du folgende Dinge haben:

  • Einen gültigen Pass

  • Einen Nachweis, dass du genug Geld hast, um in Deutschland zu leben (ca. 11.000 Euro für ein Jahr)

  • Eine Krankenversicherung

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung (oder eine vorläufige Zulassung für ein Vollzeit-Studium)

  • Einen Wohnsitz in Berlin (mit Mietvertrag und Einzugsbestätigung vom Vermieter)

Mehr Infos findest du auf der Webseite: service.berlin.de – Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG darfst du:

  • Ein Studium in deinem Fachbereich machen

  • Arbeiten: Entweder 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr
    Oder: 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit, und bis zu 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien
    (Es gibt Sonderregeln, wenn du direkt an einer Hochschule arbeitest)

  • Keine Sozialleistungen bekommen (außer in wenigen Ausnahmen)

  • Überall wohnen – es gibt keine Vorschrift, wo du wohnen musst

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für 2 Jahre. Wenn du alle Bedingungen weiter erfüllst, kannst du sie verlängern lassen.

Wenn du Fragen hast, wie du dein Studium finanzieren kannst, melde dich bei unserer Sozialberatung.
Beratungszeiten und das Kontaktformular findest du auf der Webseite der Sozialberatung.

Auch die International Offices (Büros für internationale Studierende) unserer Partner-Hochschulen helfen dir bei der Beantragung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

 

Wenn du nicht nur zum Studieren nach Deutschland kommen möchtest, sondern Schutz suchst, weil du in deinem Heimatland nicht sicher bist, kannst du vielleicht Asyl in Deutschland beantragen.

Wichtig:
Das Asylverfahren ist oft lang und kompliziert. Es gibt viele Regeln, an die du dich halten musst.
Zum Beispiel darfst du nicht selbst entscheiden, in welcher Stadt du wohnst – du wirst in ein Bundesland zugewiesen.
Wenn dein Asylantrag abgelehnt wird, ist es sehr schwer, später eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium zu bekommen.

Deshalb solltest du diesen Schritt gut überlegen und dich vorher beraten lassen!

So läuft das Asylverfahren ab:

  1. Ankunft und Registrierung in Deutschland

  2. Verteilung auf ein Bundesland (du kannst dir das nicht selbst aussuchen)

  3. Meldung und Unterbringung in einer speziellen Unterkunft (Aufnahmeeinrichtung)

  4. Stellung des Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

  5. Das BAMF prüft, ob ein anderes EU-Land für deinen Asylantrag zuständig ist („Dublin-Verfahren“)

  6. Du wirst zu einer persönlichen Anhörung eingeladen

  7. Danach trifft das BAMF eine Entscheidung.

Wenn du einen Asylantrag gestellt hast, darfst du in den meisten Fällen trotzdem studieren – egal wie weit dein Verfahren ist.

Du kannst also mit einer sogenannten „Gestattung“ oder einer „Duldung“ studieren, auch wenn du noch keinen Schutzstatus hast.

 

Wenn dein Antrag erfolgreich ist, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahre.

Mehr Informationen zum Asylverfahren findest du auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Dort kannst du dich auch auf mehreren Sprachen informieren.

 

Haftungs­hinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Centre for Student Refugees unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.