Aufenthalt in Berlin
Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Aufenthalt zum Studium und des Asylverfahrens
Ab sofort: Online-Antragsstellung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin möglich!
Die Innenminister*innen der EU-Staaten haben sich darauf verständigt, den vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine geflüchtete Personen bis zum 4. März 2025 zu verlängern.
Ab sofort können deshalb Online-Anträge (in Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch) beim LEA Berlin auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine mit sofortiger Bestätigung des Antrags gestellt werden:
https://service.berlin.de/dienstleistung/350748/
Du erhältst nach der Antragstellung auf der Website des LEA Berlin ein PDF-Dokument mit einer Bestätigung deines Antrags.
Das Dokument bescheinigt, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Am Inhalt der Erlaubnis ändert sich dadurch nichts, du darfst also weiter studieren, arbeiten etc.
Bitte speichere dir das online erstellte Dokument unbedingt direkt von der Website als PDF ab und drucke es nach Möglichkeit auch aus! Eine Bestätigung per Email erfolgt nicht!
Achtung: Der oben verlinkte Online-Antrag gilt nur für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer vom LEA Berlin ausgestellten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG! Bitte informiere dich bei deiner örtlich zuständigen Ausländerbehörde, wenn deine Aufenthaltserlaubnis nicht in Berlin ausgestellt wurde!
Weitere wichtige Infos findest du auf der Seite des Flüchtlingsrats Berlin.
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pdf: Verfahrenshinweise für Aufenthalt in Berlin (5.73 MB) |