13. Förderungsart und Rückzahlungsbedingungen

Innerhalb der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) erhältst du die Förderung je zur Hälfte als rückzahlungsfreien Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen.

Danach ist eine Weiterförderung möglich, wenn Überschreitungsgründe vorliegen (siehe Punkt Leistungsbedingungen und Nachweis

Das unverzinsliche Darlehen wird 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit (Semesteranzahl, die nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist) fällig. Die Rückzahlung soll in Raten von mindestens 130 Euro monatlich erfolgen. Nach der Zahlung von 77 Raten (10.010 Euro) bist du im Regelfall schuldenfrei. Diese Regelung gilt nicht für die Förderungsart des Volldarlehens. Wenn du aus wirtschaftlichen Gründen nicht die Regelrate von 130 Euro zahlen kannst, kann auf Antrag die Rate ge­senkt oder ausgesetzt werden. Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückge­zahlt werden. Dafür werden größere Erlasssummen einge­räumt. Der Erlassanteil steigt mit der Höhe der Darlehensschuld.

Wer z. B. 6.000 Euro schuldet, erhält bei Zahlung in einer Summe 14,5 Prozent der Darlehensschuld erlassen, muss also nur 5.130 Euro zurückzahlen.

Zuständig für den Darlehenseinzug ist ein zentrales Amt in Köln. Das Bundesverwaltungsamt, BT-BAföG, 50728 Köln, Tel. (0221) 758-4500. Dieses Amt verschickt ca. viereinhalb Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit die Darlehensbescheide.

Wenn du diesen Bescheid erhalten hast, denk bitte daran, deine möglichen Erlassanträge innerhalb eines Monats (Ausschlussfrist!) zu stellen. Bitte achte darauf, nach Been­digung des Studiums dem Bundesverwaltungsamt jeweils deine aktuelle Adresse mitzuteilen. Das ist auch online hier möglich (Onlineformular "Stammdatenänderung" beim BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes).

Ist dies versäumt, wirst du mit den Kosten der Anschriftenermittlung von derzeit 25 Euro belastet.

Was ist, wenn ich die Förderungshöchstdauer überschreite?