18. Heizkosten/Energiekostenpauschale
Heizkostenzuschuss I:
- einmalig 230 Euro
Voraussetzung:
BAföG-Bezug mindestens einen Monat im WS 2021/22 und nicht in einer Wohnung der Eltern/Elternteile wohnend (automatische Auszahlung September 2022, Einzelfälle Dezember 2022).
Wer neben dem BAföG Wohngeld bezogen hat, meldet sich unter heizkostenzuschuss@stw.berlin und zahlt den Zuschuss an das BAföG-Amt zurück.
Wer von zwei BAföG-Ämtern den Zuschuss bekommen hat, meldet sich bei dem Amt, welches zuletzt BAföG gezahlt hat und zahlt den Zuschuss dorthin zurück.
Heizkostenzuschuss II:
- einmalig 345 Euro
Voraussetzung:
Wie beim Zuschuss I, aber BAföG-Bezug mindestens einen Monat im September - Dezember 2022!
Also schnell noch Bafög bis zum 31.12.22 beantragen und hierdurch den Zuschuss sichern.
Auszahlung wieder automatisch, voraussichtlich im März 2023.
Energiepreispauschale:
- einmalig 300 Euro - die durch Arbeitgeber / Rentenversicherung ausgezahlt wurde - ist nicht rückzahlungspflichtig
Inflationsausgleich:
Wird durch Arbeitgeber freiwillig und steuerfrei gezahlt. Er wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss daher nicht gemeldet werden. Weitere Infos findet ihr unter: www.bundesregierung.de