Zum WS 2024/2025 wurden Verbesserungen auf den Weg gebracht.
Die Elternfreibeträge auf das Einkommen steigen um 5,25 %. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig nicht mehr auf den Elternfreibetrag angerechnet.
die Bedarfssätze werden um 5 % angehoben.
der Wohnzuschlag steigt von 360 Euro auf 380 Euro
Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, unter 30 sind und eine eigene Kranke-Pflegeversicherung haben, beträgt die Förderung maximal 992 Euro.
Einkünfte aus einem Minijob bleiben bis zu 556 Euro brutto anrechnungsfrei.
Der Studienfachwechsel ist bis zum Anfang des fünften Semesters aus wichtigem Grund möglich.
Die Förderhöchstdauer erhöht sich (für Bachelor und Master zusammen) um ein Flexibilitätssemester
Studierende, die unter 25 sind, ein Erststudium in Vollzeit aufnehmen und bis zum Monat vor ihrem Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen erhalten haben (was sie mit einem Bescheid nicht älter als 6 Monate nachweisen müssen), können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss
Zeichnung: Hidayat / stW BERLIN
Mit dem BAföG-Rechner bekommt ihr eine Schätzung, was das im Einzelfall bedeutet.