Aktuell haben wir besonders viele Anträge zu bearbeiten. Damit wir schneller für euch arbeiten können, bitten wir euch, momentan keine Anfragen zum Bearbeitungsstand zu stellen.
Wenn ihr euren Antrag online eingereicht habt, bekommt ihr automatisch eine Bestätigung.
Unser Team gibt alles, um eure Anliegen möglichst fix zu bearbeiten – danke für eure Geduld und euer Verständnis!
07. Einkommensaktualisierung
Änderungen im Blick behalten
Haben sich die aktuellen Einkommensverhältnisse des*der Einkommensbeziehers*in verschlechtert, so kann dies auf Antrag berücksichtigt werden. Zum Beispiel würden dann die Einkommensverhältnisse des Jahres 2025 und 2026 statt 2023 für die Berechnung des Bewilligungszeitraums Wintersemester 2025/26 herangezogen werden.
Den Antrag stellst du bitte mit dem Formblatt 7. Das zukünftige Eltern-Einkommen muss geschätzt werden. Je genauer die Schätzung erfolgt, desto eher vermeidest du eine eventuelle Rückforderung, die sich bei der späteren Endberechnung mit den tatsächlichen Einkommenshöhen aus den Steuerbescheiden ergeben. Dieses Risiko musst du mit deinen*m Eltern/-teil einkalkulieren.
Voraussetzung ist, dass sich bei einer entsprechenden Vergleichsberechnung dein monatlicher Förderungsbetrag um mindestens 10 Euro erhöht.