Informationen zum Fonds "Teilhabe am Online-Campus Berlin"
Antragsberechtigt sind Studierende und Lehrbeauftragte, die an einer staatlich anerkannten Hochschule im Land Berlin eingeschrieben sind oder unterrichten, die ihre Meldeadresse in Berlin oder Brandenburg haben und deren persönliche und soziale Situation besonderer Unterstützung bedarf. Die finanzielle Bedürftigkeit wird anhand von aktuellen Kontoauszügen geprüft. Die Bewertung berücksichtigt besondere individuelle Lebensumstände des*der Antragsstellers*in.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf dieser Seite verlinkte Online-Portal.
Anträge oder Unterlagen, die auf anderem Weg eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.
Für einen vollständigen Online-Antrag müssen folgende Unterlagen in das Portal hochgeladen werden:
- Personalausweis oder Pass/Aufenthaltsgenehmigung
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Vertrag mit der Hochschule über die Tätigkeit als Lehrbeauftragte*r im aktuellen Semester
- Erläuterung des Bedarfs an Ausstattung zur Teilhabe am Online-Campus Berlin
- aktuelle Kontoauszüge zur Bewertung der finanziellen Bedürftigkeit
Zudem bedarf es seitens der Antragstellenden einer
- Zustimmung zur Datenschutzerklärung zum Einverständnis der Datenverarbeitung im Rahmen des Verfahrens
Zur Prüfung der sozialen Bedürftigkeit anhand individueller Lebensumstände können der Upload der entsprechenden Belege sowie Angaben zum geplanten Verwendungszweck erforderlich sein.
Ab voraussichtlich dem 06.1.2021 ab 12 Uhr ist die Antragstellung möglich. Anträge werden so lange angenommen und bearbeitet, bis der Fonds ausgeschöpft ist.
Mit der Bearbeitung der Anträge wird ab dem 11.01.2021 begonnen, vorher ist es technisch leider noch nicht möglich. Wir bitten daher von Nachfragen zum Stand einzelner Anträge abzusehen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Je nach individuellem Zuschuss-Bedarf (Bedarf an technischer Ausstattung, der im Antrag schriftlich begründet werden muss) können 200 Euro, 400 Euro oder 500 Euro bewilligt werden.
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Tausende von Anträgen haben uns erreicht. Diese, sowie die Anträge zu den Überbrückungshilfen, die Anträge zum Zuschuss Studienstart/Studienabschluss sowie die Anträge zum SoliFUnd arbeitet unser Team ab. WIr haben dafür zusätzliche Fachkräfte aus anderen Abteilungen des studierendenWERKs abgezogen, die sich unter Hochdruck um die Bearbeitung aller Anträge kümmern. Wir bitten dennoch um Geduld - wie lange es dauert, dazu können wir derzeit keine verlässliche Aussage treffen.
Sobald sich der Status Ihres Antrags von "In Bearbeitung" auf entweder bewilligt, abgelehnt oder auf "Nachfrage" geändert hat, werden Sie per Mail informiert. Sie müssen sich dann ins System einloggen, um zu prüfen, ob Sie ggf. Unterlagen nachreichen müssen.