Bitte unbedingt das Folgende beachten!
- Die Zugangsdaten (und Stammdaten) können zwar weiter genutzt werden, allerdings muss neu die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters hochgeladen werden.
- Weiterhin muss begründet und belegt werden, dass eine akute pandemiebedingten Notlage vorliegt. Hierzu sind Belege oder Selbsterklärungen einzureichen, die sich auf die beiden Vormonate und auch den laufenden Monat beziehen. Bitte beachtet, dass die Selbsterklärung max. ½ DIN A4 Seite umfassen sollte. Der Nachweis der Notlage muss sich auf die vergangenen beiden Vormonate vor Antragstellung beziehen. Ist die Notlage davor eingetreten, muss nachgewiesen werden, dass man erfolglos versucht hat, der Notlage beizukommen. Alles muss entsprechend belegt werden.
- Wer sich in den vergangenen beiden Vormonaten erfolglos um einen Job bemüht hat, muss mindestens zwei Bewerbungen samt Absagen nachweisen. Falls diese Belege pandemiebedingt nicht beigebracht werden können, muss eine Selbsterklärung zu den Bewerbungen und Ablehnungen vorgelegt werden.
- Wenn nicht belegt werden kann, dass die Kündigung in den vergangenen beiden Vormonaten pandemiebedingt erfolgt ist, kann stattdessen eine Selbsterklärung vorgelegt werden, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
- Als finanzieller Nachweis sind die Kontoauszüge des Vormonats und des laufenden Monats nachzuweisen. Dies betrifft alle Konten, auf deren Guthaben kurzfristig zugegriffen werden kann.
Neu seit April 2021:
- Das Ausweisdokument muss am Tag der Antragstellung gültig sein. Abgelaufene Ausweisdokumente, die bei bisherigen Anträgen (bis März 2021) akzeptiert wurden, können ab April 2021 nicht mehr akzeptiert werden. Es muss ein gültiges Ausweisdokument hochgeladen werden. Ihr werdet von uns aufgefordert, ein zum Zeitpunkt des Antrags gültiges Ausweisdokument hochzuladen, wenn euer bisher hochgeladenes bereits abgelaufen ist.
- Bei den Nachweisen zu der pandemiebedingten Notlage gibt es nun unter „Entfallene selbstständige Tätigkeit“ auch ein Upload-Feld, in dem entsprechende Nachweise hochgeladen werden können.
- Bei den Nachweisen zu den Kontoauszügen gibt es nun auch ein Textfeld, in dem Erklärungen zu den Kontoauszügen abgegeben werden können.
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, dass die Antragsstellenden ein Verfügungsrecht (mindestens Mit-Verfügungsrecht) über das inländische Konto haben müssen, auf das der Zuschuss überwiesen werden soll.
- Der Bezug von Kurzarbeiter-Geld ist laut Richtlinien (Punkt 5.4.) ein Ausschlusskriterium für die Beantragung einer Überbrückungshilfe für Studierende.
Bitte prüft auch in dieser Runde eure Unterlagen vor dem Hochladen gründlich:
- Sind die Kontoauszüge wirklich vollständig (alle Konten: Kreditkarten, Paypal, Online-Trade-Depots, etc. pp.) und lückenlos (Kontoauszüge leserlich, ungeschwärzt und lückenlos bis zum Vortag des Antrags)?
- Ist die akute pandemiebedingte Notlage durch Belege nachgewiesen und bezieht sich der Beleg auf den letzten beiden Monate? Bzw. ist die Selbsterklärung hinreichend und nachvollziehbar begründet (bitte Hinweise unten beachten)?
- Ist die Immabescheinigung die Aktuelle?