Befindest du dich beispielsweise im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium, ist es oftmals möglich, Bürgergeld zu beziehen. Wenn du als Vollzeitstudierende*r dem Grunde nach nicht mehr BAföG-förderfähig bist, z. B. da du die Regelstudienzeit überschritten hast, kann Wohngeld eine Option sein, um dich bei der Finanzierung deiner Mietkosten zu unterstützen.
Insbesondere für schwangere Studierende und Studierende mit Kind(ern), sind neben den oben erwähnten auch speziell für Familien gedachte Leistungen, z. B. Eltern- oder Kindergeld, relevant.
Wir bieten dir einen Überblick über die möglichen sozialrechtlichen Ansprüche, erläutern die Voraussetzungen für einen Antrag auf Wohngeld, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und informieren über den Bezug von Kinder- und Elterngeld.
Außerdem bieten wir Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind(ern) an.
Ob Voll- oder Teilzeitstudium oder eine Studienpause im Urlaubssemester – wir unterstützen dich bei der Suche nach der für dich persönlich besten Option in der Zeit der Schwangerschaft und Kindererziehung. Befindest du dich in einer finanziell schwierigen Lage, kannst du bei uns auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Stiftung Hilfe für die Familie stellen (z. B. für Baby-Erstausstattung).