Wir unterstützen dich in Fragen zu barrierefreiem Studium und Studienalltag
Interview: Barrierefrei Studieren
Wie organisiere ich meinen beeinträchtigungsbedingten Bedarf im Studium?
Was bedeutet Nachteilsausgleich? Gibt es besondere Zulassungsbedingungen für mich?
An wen kann ich mich wenden? Wie ist meine Unterstützung zu finanzieren?
Diese und viele andere Fragen stellen sich Studierende und Studieninteressierte mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen.
An uns wenden kannst du dich mit längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Dazu zählen neben Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen ebenso Beeinträchtigungen wie z. B. Morbus Crohn, Krebs, Rheuma, HIV, AD(H)S, Autismus, psychische Erkrankung, Legasthenie oder andere nicht sichtbare Beeinträchtigungen.
Über unsere jeweiligen Kontaktinformationen oder das Kontaktformular kannst du einen Termin vereinbaren.
Kommt rechtzeitig zu uns!
Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem*der zuständigen Berater*in im studierendenWERK BERLIN sowie mit den jeweiligen Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung an den Hochschulen Kontakt aufzunehmen.
Weiterführende Kontakte, z. B. zu den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung an den Hochschulen, anderen Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen findest du hier.
Vertiefende deutschlandweite Informationen vom Deutschen Studentenwerk findest du hier.
Inklusionsleistungen
Die Beratung Barrierefrei Studieren hat zudem die Aufgabe übernommen, die Inklusionsleistungen nach dem Berliner Hochschulgesetz zu vergeben.
Anträge auf Inklusionsleistungen wie z. B. Studienassistenz, Büchergeld oder Hilfsmittel können hier gestellt werden. Die Vergabe an Studienbewerber*innen und Studierende erfolgt unter Berücksichtigung des beeinträchtigungsbedingten Bedarfs.
Was gehört zu den Inklusionsleistungen?
Studienassistenzen geben Hilfestellungen z.B. bei Mitschriften, der Bibliotheksrecherche oder der Digitalisierung von Texten.
Unter Hilfsmittel sind beeinträchtigungsbedingte Zusatzausstattungen für Laptop oder PC sowie andere technische Hilfsmittel zu verstehen, wenn diese für die Durchführung des Studiums erforderlich sind und kein anderer Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme zuständig ist.
Für die Beratung und Antragsbearbeitung von Hilfsmitteln ist hochschulübergreifend Frau Bültbrune die Ansprechpartnerin:
Tel: 030 93 93 9 – 9071
Kosten für Bücher und Arbeitsmittel können pauschal bezuschusst werden, wenn hierfür ein behinderungsbedingter Bedarf besteht.
Auf Wunsch der betreffenden Studierenden unterstützen wir die Organisation von Gebärdensprachdolmetschende durch die Koordination des studierendenWERKs BERLIN. Alle Informationen dazu gibt es >> hier
Im Rahmen der Inklusionsleistungen können Schriftdolmetschende für das Studium an einer Berliner Universität oder Hochschule beantragt werden. Alle Informationen dazu gibt es >> hier