18. Heizkosten/Energiekostenpauschale

Heizkostenzuschuss I:

  • einmalig 230 Euro


Voraussetzung:
BAföG-Bezug mindestens einen Monat im WS 2021/22 und nicht in einer Wohnung der Eltern/Elternteile wohnend (automatische Auszahlung September 2022, Einzelfälle Dezember 2022).

Wer neben dem BAföG Wohngeld bezogen hat, meldet sich unter heizkostenzuschuss@stw.berlin und zahlt den Zuschuss an das BAföG-Amt zurück.

Wer von zwei BAföG-Ämtern den Zuschuss bekommen hat, meldet sich bei dem Amt, welches zeitlich zuerst BAföG gezahlt hat und zahlt den Zuschuss dorthin zurück.

Heizkostenzuschuss II:

  • einmalig 345 Euro

Voraussetzung:
Wie beim Zuschuss I, aber BAföG-Bezug mindestens einen Monat im September - Dezember 2022!

Auszahlung wieder automatisch, voraussichtlich im April 2023.

Energiepreispauschale:

  • einmalig 300 Euro - die durch Arbeitgeber / Rentenversicherung ausgezahlt wurde - ist nicht rückzahlungspflichtig
  • einmalig 200 Euro für alle Studierenden u.a. , die mindestens am 01.12.2022 immatrikuliert waren (auch Teilzeitstudierende). Die Auszahlung findet nur auf Antrag statt. Die digitale Antragsplattform wird vorbereitet. Weitere Infos findet ihr unter: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de   

Inflationsausgleich:

Wird durch Arbeitgeber freiwillig und steuerfrei gezahlt. Er wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss daher nicht gemeldet werden. Weitere Infos findet ihr unter: www.bundesregierung.de