Beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten

Neben studienbedingten Mehrbedarfen können auch Kosten infolge der Beeinträchtigungen entstehen, die nicht über das BAföG abgedeckt sind. 
Unter bestimmten Voraussetzungen können diese nicht ausbildungsbedingten Mehrbedarfe beim Jobcenter (SGB II) oder beim Amt für Soziales (SGB XII) des Wohnbezirks beantragt werden.
Studierende, die vorübergehend oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, beantragen die Mehrbedarfe beim Amt für Soziales.
In allen anderen Fällen ist das Jobcenter zuständig. 

Beispiele für Mehrbedarf

  • kostenaufwändige Ernährung, aufgrund von chronischer Krankheit, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, etc.
  • Hygiene
  • Gesundheitsvorsorge
  • Wohnen

Weiterführende Informationen